Kommentar

Datenschutz-Urteil des EuGH: Sinnvoll nutzen

Der AZ-Korrespondent über das Urteil des EuGH.
von  Bernhard Junginger
Während der Corona-Pandemie ist es in der Weitergabe von Daten dem bayerischen Datenschutzbeauftragten zufolge zu vermeidbaren Pannen gekommen.
Während der Corona-Pandemie ist es in der Weitergabe von Daten dem bayerischen Datenschutzbeauftragten zufolge zu vermeidbaren Pannen gekommen. © Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Datenschutz, das stellt das Urteil aus gutem Grund erneut klar, ist ein hohes Gut. Ein Rechtsstaat darf keinesfalls jeden Bürger jederzeit überwachen, nur aus einem diffusen Generalverdacht heraus. Ebenso wichtig aber ist die Abwehr von Verbrechen und Terror. Es bedarf praktikabler Mittelwege. Einer könnte das "Quick-Freeze-Verfahren" sein. Sobald es einen Anfangsverdacht gegen eine Person gibt, kann der Internet- oder Mobilfunkanbieter auf Antrag der Ermittlungsbehörde deren Daten "einfrieren", also sichern. Herausgegeben werden sie aber erst nach richterlichem Beschluss.

Jetzt ist es an Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP), den vorhandenen Spielraum so sinnvoll wie möglich zu nutzen.

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