Charterflug für Flüchtlinge in dieser Woche abgesagt

An den bereits gemachten Zusagen zur Aufnahme Schutzbedürftiger in Deutschland ändert der Regierungswechsel zwar nichts. Dennoch soll ein bereits geplanter Flug jetzt nicht stattfinden.
dpa |
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Im April wurden über das Resettlement-Programm Flüchtlinge aus Kairo per Flugzeug nach Hannover gebracht. (Archivbild)
Im April wurden über das Resettlement-Programm Flüchtlinge aus Kairo per Flugzeug nach Hannover gebracht. (Archivbild) © Michael Matthey/dpa
Berlin

Ein ursprünglich für diese Woche vorgesehener Charterflug für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge von Kenia nach Deutschland ist abgesagt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus mit dem Vorgang vertrauten Kreisen erfuhr, wurde die Entscheidung nach einem Gespräch zwischen der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihrem designierten Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) getroffen.

Zuerst hatte "Bild" über den abgesagten Flug berichtet, der für rund 190 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Sudan geplant gewesen war.

UN-Flüchtlingshilfswerk schlägt besonders Schutzbedürftige vor

Ob und gegebenenfalls wann der Flug nachgeholt wird, steht noch nicht fest. Deutschland hatte dem Flüchtlingswerk und der EU-Kommission, die Aufnahmen über das EU-Resettlement-Programm finanziell unterstützt, für 2024 und 2025 insgesamt 13.100 Plätze zugesagt. Davon sind bisher rund 5.200 Menschen eingereist.

Beim Resettlement-Verfahren schlägt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) den Aufnahmestaaten besonders schutzbedürftige Menschen vor. Deutsche Behördenvertreter führen dann Befragungen und Sicherheitsüberprüfung noch vor Ort durch.

Vorerst keine weiteren Flüge geplant

Nach einem Flug aus Kairo im April hatte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mitgeteilt: "Bis die künftige Bundesregierung Entscheidungen über das künftige Vorgehen trifft, sind die Resettlement-Verfahren derzeit ausgesetzt." Ausgenommen seien Aufnahmen, die sehr weit fortgeschritten seien und bei denen bereits konkrete Verpflichtungen bestünden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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