CDU fordert 250.000 Euro Ordnungsgeld gegen CDSU-Gründer

Michael Kosmala wollte die CDU nach Bayern bringen, doch das wurde ihm verboten. Gegen dieses Verbot habe er mit dem Gründungsaufruf für die CDSU verstoßen - behauptet die CDU. Gibt das Landgericht Bonn der CDU Recht, wartet auf Kosmala ein saftiges Ordnungsgeld.
Christoph Elzer / Onlineredaktion |
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Michael Kosmala will die CDSU gründen.
dpa Michael Kosmala will die CDSU gründen.

München/Bonn - Der juristische Streit um die Gründung einer CDU in Bayern geht in die nächste Runde. Der CDU-Bundesverband hat beim Landgericht Bonn ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro gegen das ehemalige CSU-Mitglied Michael Kosmala beantragt. Kosmala wirbt im Internet seit mehreren Wochen für die Gründung einer neuen Partei, der CDSU, die sowohl bei der Bundestagswahl 2017 als auch bei der Landtagswahl in Bayern 2018 antreten soll.

Der Streit zwischen der CDU und Kosmala hatte begonnen, als dieser eine CDU in Bayern gründen wollte. Die Partei stoppte die Pläne vor rund zwei Monaten mit einer einstweiligen Verfügung - unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro. Kosmala wurde verboten, eine CDU in Bayern zu gründen und den Namen und das Logo der CDU zu verwenden.

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"Wenn 100 Leute CDSU sagen, versteht die eine Hälfte CDU und die andere CSU"

Daraufhin gründete Kosmala die CDSU - sowohl namentlich als auch mit Blick auf das Logo eine Mischung aus CDU und CSU. Die rechtlichen Streitigkeiten haben damit aber kein Ende: Kosmala habe sich mit der Gründung der CDSU nicht an das Nutzungsverbot von Name und Logo der CDU gehalten, meint die CDU. "In der Langfassung verwendet der Schuldner die Kernbegriffe des Parteinamens der Gläubigerin", heißt es in dem amtlichen Schreiben. Soll heißen: Kosmalas CDSU - wörtlich Union der Christlichen Sozialen Demokraten - sei namentlich zu nah an die bereits bestehende CDU angelehnt.

"Die CDU und die CSU sprechen mit diesem Antrag allen Bundesbürgern die Fähigkeit ab, sich für oder gegen eine Partei oder ein Parteiprogramm auszusprechen", sagt Kosmala zu den Vorwürfen. Er fühle sich in seiner Wahl- und Meinungsfreiheit eingeschränkt, den Antrag der CDU bezeichnet er als "anmaßenden Anspruch, sein zivilrechtliches Namensrecht als Keule zu missbrauchen". Eine Entscheidung des Gerichts erwartet Kosmala erst im kommenden Jahr.

Der Parteienrechtler Martin Morlok hatte vor einem Monat gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der CDSU-Neugründung angemeldet. "Wenn 100 Leute CDSU sagen, versteht die eine Hälfte CDU und die andere CSU", sagte Morlok. Damit bestehe eine große Verwechslungsgefahr. Gleiches gelte auch für das beim Patentamt angemeldete Logo, welches eine Kombination aus denen der CDU und der CSU darstellt. Auf diese Einschätzung Morloks bezieht sich auch die CDU in ihrem Ordnungsgeld-Antrag.

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