Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Am Betreuungsgeld scheiden sich die Geister. Lange beherrschte es die politische Debatte, am Ende setzte sich die CSU durch. Doch nun wurde die sogenannte "Herdprämie" in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt.
Karlsruhe - Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob die 2013 auf Betreiben der CSU eingeführte Familienleistung gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt hatte Hamburg, das die Prämie aus mehreren Gründen für verfassungswidrig hält.
Das Betreuungsgeld gewährt denjenigen Eltern monatlich 150 Euro, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken. Im ersten Quartal 2015 waren das laut Statistischem Bundesamt 455.321 Eltern. Knapp 95 Prozent davon sind Frauen.
Die Karlsruher Richter hatten die formale Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bereits in ihrer Verhandlung infrage gestellt. Denn der Bund ist unter anderem nur dann für ein solches Gesetz zuständig, wenn es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig ist.
Mit dem heutigen Urteil steht nun fest, dass dies im Fall des Betreuungsgeldes nicht der Fall ist. Nun müssen die einzelnen Bundesländer Neuregelungen treffen.
Seehofer will Betreuungsgeld fortführen
CSU-Chef Seehofer, der die Position seiner Partei trotz einer erneuten Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht geschwächt sieht, will das Betreuungsgeld in Bayern trotzdem weiter weiterführen. Dies betonte er in einem ersten Statement nach Verkündung des Urteils. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf soll das Sozialministerium unverzüglich ausarbeiten. Die finanziellen Mittel dafür solle weiterhin der Bund zur Verfügung stellen.
Der politische Gegner sieht das erwartungsgemäß anders. Der Landesvorsitzende der bayerischen SPD, Florian Pronold, möchte die freigewordenen Gelder stattdessen in "bessere, öffentlich geförderte Kinderbetreuung und die Früherziehung stecken". Er konstatiert zudem: "Schon wieder fliegt der CSU ein Prestigeprojekt um die Ohren."