Bundestag: Kein Strafantrag gegen Guttenberg
Berlin - Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit bestehe, sagte ein Sprecher Lammerts und bestätigte damit einen Bericht des Berliner „Tagesspiegel“. Guttenberg hatte mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ohne Nennung der Quellen in seiner Dissertation verwendet. Lammert hatte im Februar moniert, dies sei ein doppelter Verstoß sowohl gegenüber den Regelungen des Bundestages als auch gegenüber wissenschaftlichen Mindeststandards. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.
Die Universität Bayreuth hat Guttenberg den Doktortitel inzwischen aberkannt, weil der CSU-Politiker offensichtlich weite Teile seiner Arbeit aus anderen Quellen abgeschrieben hat. Die Universität kommt laut Medienberichten zu dem Schluss, dass Guttenberg bei seiner Doktorarbeit mit Absicht getäuscht hat. Der frühere Minister, der im März wegen der Plagiatsaffäre zurücktrat, hatte dies stets bestritten.
Über seine Anwälte will Guttenberg zudem verhindern, dass der Untersuchungsbericht der Universität veröffentlicht wird. Dies wird auch von seinen Parteifreunden kritisch gesehen. Am Montag hatte die CDU-Vorsitzende Bundeskanzlerin Angela Merkel den CSU-Politiker zur Aufklärung der Affäre aufgefordert.