Bundesfinanzhof: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Nach Meinung des Bundesfinanzhofs verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung. Finanzminister Steinbrück hält die Einschätzung nicht für überzeugend.
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Nach Meinung des Bundesfinanzhofs verstößt die Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung. Finanzminister Steinbrück hält die Einschätzung nicht für überzeugend.

Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden, sagte der Vorsitzende des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, am Mittwoch in München. Die Kürzung der Pauschale sei daher verfassungswidrig. Zwei Klagen von Steuerzahlern leitet der Bundesfinanzhof damit zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter.

Das Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr endgültig über die Pendlerpauschale entscheiden. «Wir hoffen natürlich, dass das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst», sagte Kanzler. Mit der Entfernungspauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerbezahler betroffen, die früher von der Pauschale profitiert haben. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält auch nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungsgemäß. «Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe für seine heutige Entscheidung sind nicht überzeugend», sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Mittwoch. Über die Verfassungsmäßigkeit könne allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Das Ministerium gehe davon aus, dass seine Rechtsposition dort bestätigt werde. Bis zur Entscheidung der obersten Richter in Karlsruhe könnten die Finanzämter weiterhin auf Antrag des Steuerzahlers die Fahrtkosten zur Arbeit vom ersten Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, betonte das Ministerium. Die Steuerbescheide bleiben daher bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts offen. Das Urteil wird im Laufe dieses Jahres erwartet. Das Finanzministerium verwies darauf, dass die Finanzgerichte Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Köln die jetzige Regelung wie die Bundesregierung als verfassungsgemäß ansehen. Anderer Auffassung sind neben dem Bundesfinanzhof die Finanzgerichte Niedersachsens und des Saarlands. Die Lohnsteuerverbände sprachen von einem guten Tag für die rund 15 Millionen Pendler in Deutschland. Die Bundesregierung solle die bestehende Regelung noch vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts ändern. «Wir fordern die Politiker auf, den Mut zum Umdenken zu haben», sagte der Sprecher des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine, Ingo Bettels. (dpa)

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