Betreuer soll Mollath auf die Freiheit vorbereiten
München - Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) rechnet offenbar mit einer Entlassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie. Sie will ihm jetzt einen Betreuer seines Vertrauens zur Seite stellen, der ihn auf die Freiheit vorbereitet. Mit ihm soll Mollath „gemeinsame Perspektiven für ein Leben außerhalb des Bezirkskrankenhauses erarbeiten“, schrieb Merk gestern in ihrer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde von Mollaths Anwalt. Das Justizministerium habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gemeinsam mit dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth Möglichkeiten der Lockerungen anzubieten, damit Mollath wieder ein soziales Umfeld aufbauen könne.
Seit sieben Jahren ist Gustl Mollath in der Psychiatrie weggesperrt. Nun hält auch Merk das für fragwürdig. „Gerade die Dauer der Unterbringung des Herrn Mollath wirft Fragen auf“, erklärte sie. Bei der Prüfung der Fortdauer müsse die lange Dauer „immer stärker ins Gewicht fallen“. Nach nunmehr sieben Jahren würde man sich einer „möglichen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung“ nähern, so Merk.
Gleichzeitig verteidigte sie aber auch die Entscheidungen der Gerichte aus dem Jahre 2011, Mollath weiter unterzubringen. Zum damaligen Zeitpunkt seien keine Grundrechte verletzt worden.
Die Opposition aber sieht das anders. SPD, Grüne und Freie Wähler fordern nach wie vor den Rücktritt der Justizministerin. Im Mollath-Untersuchungsausschuss konnten sie sich auf keinen gemeinsamen Abschlussbericht mit der Regierungskoalition einigen.
Die Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD, Inge Aures, wirft den Justiz- und Finanzbehörden Versagen vor. „Es sind haarsträubende Fehler passiert, die dazu geführt haben, dass ein Bürger seit Jahren in der Psychiatrie sitzt.“ Der Ausschuss habe schwere Versäumnisse bayerischer Behörden zutage gefördert. „Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat immer nur einseitig ermittelt und das Justizministerium hat vertuscht.“
CSU und FDP sehen dagegen keine Fehler im Fall Mollath. „Fazit ist, dass die Entscheidungen der damaligen Ermittler alle vertretbar waren“, sagte der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU). Die Justizministerin verteidigt er: Sie habe das „schärfste Schwert“ gezogen und die Weisung für einen Wiederaufnahmeantrag erteilt. Ob Mollath nun zu Recht oder zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht ist, sei nicht Gegenstand der Untersuchung gewesen.