Bekommt Deutschland neue Anti-Terror-Einheit?

Angesichts der wachsenden terroristischen Bedrohung erwägt Innenminister de Maiziere den Aufbau einer neuen Anti-Terror-Einheit. Sie soll die Lücke zwischen der Bereitschaftspolizei und der Eliteeinheit GSG9 schließen.
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Neben der Eliteeinheit GSG 9 der Bundespolizei soll es in Zukunft eine weitere Anti-Terror-Einheit in Deutschland geben
dpa Neben der Eliteeinheit GSG 9 der Bundespolizei soll es in Zukunft eine weitere Anti-Terror-Einheit in Deutschland geben

Angesichts der wachsenden terroristischen Bedrohung erwägt Innenminister de Maizière den Aufbau einer neuen Anti-Terror-Einheit. Sie soll die Lücke zwischen der Bereitschaftspolizei und der Eliteeinheit GSG9 schließen.

Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erwägt angesichts der wachsenden terroristischen Bedrohung den Aufbau einer neuen Anti-Terror-Einheit. Diese solle Teil der Bundespolizei sein und die Lücke zwischen Bereitschaftspolizei und Eliteeinheit GSG9 schließen, berichtete am Freitag das rbb-Inforadio unter Berufung auf Regierungskreise. Im Unterschied zur GSG9 solle die neue Einheit auch für normale Polizeidienste herangezogen werden.

Das Innenministerium bestätigte, dass es Überlegungen in diese Richtung gebe. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen.

Die Bundesbereitschaftspolizei ist vor allem für große Einsätze rund um Fußballspiele, Demonstrationen, Staatsbesuche oder Großereignisse wie Castor-Transporte zuständig. Auch in den Ländern gibt es Bereitschaftspolizeien für solche Aufgaben. Die GSG 9 wiederum ist eine Spezialeinheit der Bundespolizei zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Gewaltkriminalität. Auf Länderebene gibt es ähnliche Sonderteams wie die Spezialeinsatzkommandos (SEK).

Eine Sprecherin des Innenressorts sagte auf dpa-Anfrage, es gebe verschiedene Überlegungen zur weiteren Aufstellung der Sicherheitsbehörden. Die Idee einer neuen Anti-Terror-Einheit sei Teil dieser Überlegungen. Die Beratungen seien aber noch nicht abgeschlossen, betonte sie. "Es gibt noch keine Entscheidung."

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De Maizière hatte vor wenigen Tagen angekündigt, er wolle Personal und Ausrüstung bei den Sicherheitsbehörden im Bund verstärken. Bundespolizei, Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen demnach von 2016 bis 2019 insgesamt 750 neue Stellen und 328 Millionen Euro zusätzlich bekommen. Das Ministerium hat bislang aber keine Angaben dazu gemacht, wie genau das Geld und die Stellen auf die Behörden verteilt werden sollen.

Nach einem Bericht des rbb-Inforadios will de Maizière unterhalb der GSG 9 weitere Fähigkeiten schaffen, um die Polizei besser für Terroranschläge zu wappnen. Im Unterschied zur GSG 9 solle die neue Anti-Terror-Einheit auch für normale Polizeidienste herangezogen werden, meldete der Sender unter Berufung auf Regierungskreise.

Eine Sprecherin des Innenressorts sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, es gebe verschiedene Überlegungen zur weiteren Aufstellung der Sicherheitsbehörden. Die Idee einer neuen Anti-Terror-Einheit sei Teil davon. Sie betonte aber: "Es gibt noch keine Entscheidung." Einen Zeitplan nannte sie nicht. Die Bundespolizei wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern.

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Linke und Grüne forderten das Ministerium auf, im Innenausschuss des Bundestages konkrete Planungen darzulegen. Die Linke-Politikerin Ulla Jelpke sagte, in Bund und Ländern gebe es bereits ein breites Netz an Sondereinheiten. Bevor eine weitere geschaffen werde, sollten zunächst die bestehenden geprüft werden.

Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic mahnte, bevor de Maizière über neue Einheiten nachdenke, solle er sich besser um ausreichendes Personal bei der Bundespolizei kümmern: "Das ist das A und O angesichts der Terrorgefahr."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertete die Pläne als verfehlt. Stattdessen müssten die Bereitschaftspolizeien besser ausgestattet und trainiert werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte die Idee dagegen. Für eine neue Einheit müsse aber extra Geld und Personal bereitgestellt werden. Umschichtungen seien nicht möglich.

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