Bayern will Handel mit Kindernacktfotos verbieten
München – Analog zum bisherigen Straftatbestand der Kinderpornografie sollen Kauf, Verkauf und Tausch von Kindernacktfotos mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden können. Das sagte Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. „Die Initiative soll schnellstmöglich im Bundesrat eingebracht werden.“ Bisher gebe es das Problem, dass der Bezug von nicht eindeutig pornografischen Nacktfotos auch nicht strafbar sei.
Die Neuregelung soll den „marktmäßigen Austausch“ – das beinhaltet Kauf, Verkauf und Tausch – von Fotos unter Strafe stellen, „die die Nacktheit von Kindern zur Schau stellen“.
SPD-Politiker Sebastian Edathy hatte in Kanada mutmaßlich die Art von Fotos gekauft, deren Verbreitung die Staatsregierung nun unter Strafe stellen will – Aufnahmen nackter Kinder ohne sexuelle Handlungen. Haderthauer sprach von einer „Strafbarkeitslücke“. Der Handel mit Kindernacktfotos soll nach Forderung der Staatsregierung ein Offizialdelikt werden, das die Staatsanwaltschaften auf jeden Fall verfolgen müssen, auch wenn niemand Anzeige erstattet.