Bayern behält strengstes Rauchverbot der Republik

KARLSRUHE / MÜNCHEN - Bayerns strenges Rauchverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungs- gericht wies die Beschwerden zweier Wirte aus München und Würzburg ab. Auch für "Raucherclubs" werden künftig härtere Regeln gelten.
Am Ende fühlten sich alle als Sieger: Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU), der die bayerische Linie voll bestätigt sah. CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid, der „von einem Sieg für die Toleranz in der Gesellschaft“ sprach. Aber auch die Münchner Wirtin Birgit Netzle, die gegen das bayerische Rauchverbot geklagt hatte und zumindest erreicht hatte, dass in den Raucherclubs weiterhin gequalmt werden darf.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Klagen von Netzle, einem Gastronomen aus Würzburg und einer Münchner Raucherin abgewiesen und damit das bayerische Rauchverbotsgesetz bestätigt. Der Gesetzgeber dürfe dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahme anordnen, urteilten die Karlsruher Richter. Das strengste Rauchverbot der Republik ist damit verfassungsgemäß.
Allerdings erklärte das Gericht auch Raucherclubs unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig, weil sie nicht zu einer Ungleichbehandlung der Gastwirte führen würden: „Das ist ein großer Erfolg und bestätigt unser Modell“, freute sich Heinrich Kohlhuber vom „Verein zur Bewahrung bayerischer Wirtshauskultur". Derzeit gibt es im Freistaat rund 8000 Clubs für Raucher.
Ganz so einfach wie bisher werden es die Betreiber dieser Qualm-Oasen in Zukunft jedoch nicht mehr haben: Die Richter wiesen darauf hin, dass ein Club über einen festen Mitgliederstamm verfügen muss, um als solcher anerkannt zu werden. Zuletzt hatten viele Wirte ihren Gästen die Mitgliedschaft quasi im Vorbeigehen an der Tür ermöglicht. Raucherclubs dürften aber nicht zur Umgehung des Rauchverbots missbraucht werden, mahnte Beckstein.
Gesundheitsminister Otmar Bernhard (CSU) glaubt nun, dass das bayerische Modell deutschlandweit Schule machen wird: „Ich gehe davon aus, dass es jetzt eine Diskussion auf Bundesebene geben wird, in der die Staatsregierung ihre Regelung als bayerisches Vorbild vertritt“, sagte er.
An der Ausnahmeregelung für die diesjährige Wiesn änderte der Richterspruch indes nichts. Die Richter argumentierten, dass das dem Gesetz zugrunde liegende Regelungskonzept nicht in Frage gestellt werde, da es sich hier um eine bis zum Jahresende 2008 befristete Übergangsregelung handelt.
Wiesn-Wirte-Sprecher Toni Roiderer hofft deshalb, dass die Politik auch für die Wiesn im kommenden Jahr eine ähnlich moderate Lösung wie bei den Raucherclubs finden wird: „Die CSU-Fraktion sollte auch in Festzelten über Ausnahmeregelung nachdenken.“
Daniel Aschoff