Atomausstieg: SPD befürchtet Milliardenkosten durch Klagen

Der Klage-Erfolg von RWE gegen das Atom-Moratorium 2011 zeigt nach Ansicht der SPD, dass hohe Milliardenkosten durch das Vorgehen beim Atomausstieg drohen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Der Klage-Erfolg von RWE gegen das Atom-Moratorium 2011 zeigt nach Ansicht der SPD, dass hohe Milliardenkosten durch das Vorgehen beim Atomausstieg drohen.

Berlin - "Wir hatten einen völlig rechtssicheren Atomausstieg", sagte SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber der Deutschen Presse-Agentur.

"Ohne den von Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg zu beschleunigen, werden jetzt Milliardenrisiken bestehen." Hätten Union und FDP nicht 2010 vor der Katastrophe von Fukushima die AKW-Laufzeiten verlängert, gebe es nicht diese Risiken.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am Mittwoch die vorübergehende Stilllegung der beiden RWE-Reaktoren in Biblis nach dem Fukushima-Unfall im März 2011 für rechtswidrig erklärt. Die Landesregierung habe die Gründe dafür nicht ausreichend überprüft. Es drohen Schadenersatzkosten von bis zu 190 Millionen Euro. Der Bund und Hessen diskutieren, wer mögliche Kosten schultern soll.

Hinzu kommen noch anhängige Klagen gegen die Stilllegung von acht Anlagen nach dem dreimonatigen Moratorium. Die Forderungen von RWE, Eon und Vattenfall belaufen sich nach Branchenangaben auf bis zu 15 Milliarden Euro. Eine RWE-Sprecherin sagte der dpa, sie rechne nicht damit, dass bei der Verfassungsklage gegen die dauerhafte Stilllegung 2013 noch etwas passiere. Nach dem Klageerfolg gegen das Moratorium in Hessen würden in diesem Verfahren nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet, um entsprechenden Schadenersatz einzuklagen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.