Agrarminister: keine Einigung auf Mindestlohn-Ausnahmen

Trotz Forderungen aus der Branche bleibt es vorerst weiter beim geltenden Mindestlohn auch für Saisonkräfte. Die deutschen Agrarminister fassen keinen gemeinsamen Beschluss.
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Agrarminister ohne Beschluss zum Mindestlohn. (Symbolbild)
Agrarminister ohne Beschluss zum Mindestlohn. (Symbolbild) © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Bad Reichenhall

Die deutschen Agrarminister gehen ohne einen Beschluss zu möglichen Ausnahmen vom Mindestlohn in der Landwirtschaft auseinander. Die Ressortchefs und -chefinnen der Bundesländer konnten sich auf der Frühjahrstagung mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) im bayerischen Bad Reichenhall nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.

Die unionsgeführten Bundesländer wollten nach Angaben des baden-württembergischen Agrarministers Peter Hauk (CDU) gewisse Ausnahmen vom Mindestlohn schaffen. Ein Bundesland habe es seiner Aussage zufolge nicht für nötig befunden, darüber zu beraten. "So wurde das Thema Mindestlohn lediglich erörtert ohne eine Beschlussfassung", sagte er auf der Abschluss-Pressekonferenz.

Sein Kollege Till Backhaus (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern kann sich nach eigenen Aussagen für ein 90-Tage-Modell erwärmen - also mit Ausnahmen für einen überschaubaren Zeitraum etwa beim Spargel- oder Erdbeeranbau.

Zuletzt hatte die Agrarbranche Druck für Sonderregelungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau gemacht. Bauernpräsident Joachim Rukwied etwa hatte für die Zukunft einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent gefordert, um mit wichtigen Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen konkurrieren zu können.

Der gesetzliche Mindestlohn war zu Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben worden und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro.

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