AfD-Besuch in KZ-Gedenkstätte: Teilnehmer kommt vor Gericht

Im Sommer 2018 flog eine AfD-Besuchergruppe aus der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Brandenburg. Der Vorwurf: Teilnehmer sollen die Existenz von Gaskammern verneint haben. Für einen von ihnen endet der Vorfall nun vor Gericht.
dpa |
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Der Eingang zur Gedenkstätte Sachsenhausen.
Patrick Pleul/dpa Der Eingang zur Gedenkstätte Sachsenhausen.

Neuruppin/Oranienburg - Nach dem Skandal um eine Besuchergruppe der AfD in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss sich ein Teilnehmer demnächst vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag mitgeteilt, dass die Behörde einen Strafbefehl gegen den Teilnehmer beantragt habe. Ihm werde Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vorgeworfen. Der Betroffene habe dagegen Einspruch eingelegt. Daher kommt es nun zum Prozess.

Zur Höhe der beantragten Geldstrafe gab es keine Angaben. Das Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Beschuldigten sei mangels Beweisen eingestellt worden, so die Staatsanwaltschaft.

Die Besuchergruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, war im Juli 2018 der Gedenkstätte verwiesen worden, weil Teilnehmer Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede gestellt haben sollen, wie Stiftungssprecher Horst Seferens erklärte. Unter anderem soll die Existenz von Gaskammern negiert worden sein. Daraufhin hatte der Gedenkstättenführer die Tour abgebrochen und die Gruppe wurde von dem Gelände der Gedenkstätte verwiesen.

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