Abgeordnetendiäten sollen erhöht werden

Die Abgeordneten des Bundestags sollen bald 830 Euro pro Monat mehr verdienen als heute. Eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes soll heute im Bundestag beschlossen werden.
dpa |
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Berlin - Ein weiteres Gesetz sieht vor, Abgeordnetenbestechung schärfer zu bestrafen.

Gemäß der Vorlage von Union und SPD sollen die Diäten der Parlamentarier bis Mitte der Wahlperiode von 8252 auf 9082 Euro steigen. Dies entspricht der Besoldung von Bundesrichtern. Dann sollen jeweils neue Entscheidungen über Erhöhungen entfallen - es soll ein Automatismus greifen. Die einkommensteuerpflichtigen Diäten sollen sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren.

Daneben sind weitere Änderungen geplant - etwa eine Kürzung bei den Pensionen und die Einführung von Funktionszulagen für die Vorsitzenden der Ausschüsse des Bundestags. Die Pläne kosten den Bund 2014 rund 1,7 Millionen Euro mehr. 2015 sollen es weitere 3,5 Millionen sein. Linke und Grüne wollen das Gesetz ablehnen.

Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind Voraussetzung für die seit Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Die Grünen haben einen eigenen Antrag vorgelegt, nach dem diese Konvention nun auch tatsächlich ratifiziert werden soll.

Justizstaatssekretär Christian Lange kündigte an, die Bundesregierung wolle die UN-Konvention noch in diesem Jahr unterzeichnen. Sie werde das Ratifizierungsverfahren sofort nach der Entscheidung im Parlament über die Abgeordnetenbestechung in Gang setzen, sagte der SPD-Politiker der "Stuttgarter Zeitung".

Die Opposition bemängelte unter anderem, dass die Gesetze im Eiltempo auf den Weg gebracht wurden. Die Koalition hatte ihre Pläne erst am 10. Februar bekanntgemacht.

In einer Anhörung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags hatten Experten die geplante Diätenreform überwiegend begrüßt. So bezeichnete es die Würzburger Juristin Stefanie Schmahl als verfassungsrechtlich gut begründbar, die Richterbesoldung als Richtgröße zu nehmen. Unbedenklich sei auch die Anhebung in zwei raschen Schritten.

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