Staatsanwaltschaft: Anklage gegen Onur U. noch diese Woche
Berlin – Die Berliner Staatsanwaltschaft will noch in dieser Woche Anklage gegen den sechsten Tatverdächtigen im Fall des getöteten Jonny K. erheben. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, dass am 13. Mai der Prozess gegen alle sechs Tatverdächtigen beginnen kann. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht.
Onur U. hatte sich nach der tödlichen Prügelattacke vom 14. Oktober 2012 zunächst in die Türkei abgesetzt. Er besitzt die deutsche und türkische Staatsbürgerschaft. Am Montag kehrte der 19-Jährige nach Berlin zurück und wurde festgenommen. Noch am selben Tag wurde ihm der Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge verkündet.
Der 19-Jährige sitzt jetzt in der Jugendstrafanstalt in Plötzensee in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit fünf weiteren Tatverdächtigen Jonny K. am Alexanderplatz zusammengeschlagen zu haben. Einen Tag nach der Attacke war das Opfer an den Folgen der schweren Verletzungen gestorben.
Zusammen mit der Anklageerhebung wird nach Angaben der Justizverwaltung beim Landgericht Berlin der Antrag gestellt, dass sich der 19-Jährige gemeinsam mit den anderen Tatverdächtigen verantworten muss. Wenn alles glatt laufe, könne am 13. Mai der Prozess gegen alle sechs jungen Männer beginnen, sagte Heilmann. „Das ist aber noch nicht sicher. Zunächst müsse das Gericht die Anklage gegen Onur U. zulassen. Außerdem habe der Beschuldigte Anspruch auf “rechtliches Gehör„.
Interesse am gemeinsamen Verfahren
Über den Antrag entscheidet die Jugendkammer. Nach Informationen der dapd gibt es Signale, dass ihm stattgegeben wird. Auch bei dem ebenfalls in die Türkei geflüchteten mutmaßlichen Tatbeteiligten Bilal K., der sich bereits Mitte März der deutschen Justiz gestellt hatte, entschied der Richter so.
Zwar können immer unvorhersehbare Hindernisse auftreten, aber alle Seiten haben offenbar Interesse an einem gemeinsamen Verfahren. Immerhin ist der Prozess sehr aufwendig. Zudem müssten in einem abgetrennten Verfahren gegen Onur U. die anderen Tatverdächtigen nur als Zeugen aussagen. Daran kann der Verteidigung des 19-Jährigen eigentlich nicht gelegen sein, denn dann würden unter Umständen alle Vorwürfe gegen ihren Mandanten gerichtet.
Heilmann sagte dazu, wenn sich alle an das hielten, was sie angekündigt hätten, säßen in dem Prozess alle Tatverdächtigen auf der Anklagebank. Das hätte den “großen Vorteil„, dass die Aussagen über den Tathergang in einem Verfahren verbunden werden könnten.
Sollte der 13. Mai nicht zu schaffen sein, sei ein späterer Termin möglich. Einen großen “Puffer„ für eine mögliche Verschiebung des gemeinsamen Verfahrens gebe es wegen der zeitlichen Befristung der Untersuchungshaft aber nicht.
Keine öffentliche Vorverurteilung
Zu den konkreten Tatvorwürfen gegen Onur U. äußerte sich Heilmann zurückhaltend. Ihn treibe die Sorge um, dass das Gericht durch eine “öffentliche Vorverurteilung„ beeinflusst werden könnte. Ob es sich bei dem 19-Jährigen um den Haupttatverdächtigen handelt, wie Medien berichteten, “steht nicht fest„. Zwar gebe es den Verdacht, dass er die Schlägerei begonnen habe, aber alles andere sei “völlig unklar„.
Der Prozess ist sehr kompliziert, denn jedem mutmaßlichen Tatbeteiligten im Alter zwischen 19 und 24 Jahren muss eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Onur U., der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, gilt mit seinen 19 Jahren als Heranwachsender.
In seinem Fall muss das Gericht zudem darüber entscheiden, ob das Jugend- oder das härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Dabei werden Aspekte wie die geistige Reife oder das familiäre Umfeld eines Angeklagten berücksichtigt. Wer 21 Jahre oder älter ist, wird in jedem Fall nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt.
Merkel sorgte für Dynamik
Lange war unklar, ob Onur U. sich überhaupt vor einem deutschen Gericht verantworten muss. Wegen seiner doppelten Staatsbürgerschaft hatte die Türkei ihn nicht ausgeliefert. Seit vergangener Woche ermittelten aber die türkischen Behörden gegen ihn, nachdem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeschaltet hatte.
Er habe keine Anhaltspunkte für ein “schuldhaftes Zögern„ der türkischen Justiz, sagte Heilmann. “Mit Sicherheit hat das Verfahren aber an Dynamik gewonnen„, nachdem Merkel bei ihrem Türkei-Besuch Ende Februar mit ihrem türkischen Amtskollegen darüber gesprochen habe. Heilmann selbst hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zuvor über den Fall unterrichtet, weil er “nicht zufrieden war„ mit dem Verlauf.
Die Rückkehr von Onur U. zum jetzigen Zeitpunkt kam für die deutsche Justiz aber nicht überraschend. Sie war der Staatsanwaltschaft zuvor angekündigt worden, sodass der 19-Jährige noch auf dem Flughafen Tegel festgenommen wurde. Der Druck auf den Tatverdächtigen sei groß gewesen, sagte Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) dem RBB-Inforadio. Er fügte hinzu: “Ich kann nur mutmaßen, aber in der Türkei wäre wahrscheinlich die Strafe härter gewesen.„
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