Mehrheit für bundesweites Lachgas-Verbot für Minderjährige

Lachgas ist zu einer Partydroge geworden. Experten warnen vor Gesundheitsgefahren. Bundesweite Regeln gibt es aber (noch) nicht.
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Lachgas ist unter Jugendlichen zur Partydroge geworden. (Archivbild)
Lachgas ist unter Jugendlichen zur Partydroge geworden. (Archivbild) © Marcus Brandt/dpa
Berlin

Eine große Mehrheit der Erwachsenen ist einer Umfrage zufolge für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und stützt damit entsprechende Pläne der Politik. 76 Prozent sprachen sich in einer repräsentativen Forsa-Umfrage für die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) dafür aus, den Besitz und Kauf von Lachgas für Kinder und Jugendliche bundesweit zu verbieten.

Verkaufsverbot vereinzelt bereits in Kraft

In einzelnen Bundesländern, Kommunen und Landkreisen gibt es bereits ein solches Verkaufsverbot, anderswo ist es geplant. Eine bundesweite Regelung gibt es bisher aber nicht. Im November hatte das Bundeskabinett zwar entsprechende Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht. Im Bundestag wurden diese wegen der Neuwahl dann aber nicht mehr umgesetzt. Das Thema wurde aber auch in den laufenden Koalitionsverhandlungen von Gesundheitsexperten von Union und SPD besprochen, sodass es einen Neuanlauf geben könnte.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen eingesetzt wird, über Luftballons ein. KKH-Präventionsexperte Justin Onyechi warnt: "Die Partydroge ist ein gefährlicher Spaß, der zulasten der Gesundheit geht. Wir müssen Minderjährige unbedingt davor schützen."

Bundestagsexperten warnen vor schweren Gesundheitsschäden 

Lachgas sei als weitverbreitetes Treibgas in Spraydosen und Kartuschen problemlos, preisgünstig und legal für jedermann erhältlich, heißt es in einer aktuellen Information der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Ein regelmäßiger Konsum könne "schwerwiegende und auch chronische neurologische Störungen nach sich ziehen" und ein dauerhafter Konsum "zu einer Beschädigung von sensorischen Nerven und damit einhergehenden chronischen Beschwerden wie Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühlen und Problemen des Bewegungsapparates bis hin zum Verlust der Gehfähigkeit führen".

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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