Vergewaltigung: 5 Jahre Haft für Sex-Täter (18)?
München - In einem aufsehenerregenden Vergewaltigungsprozess hat die Münchner Staatsanwaltschaft am Dienstag fünf Jahre Jugendstrafe für einen heranwachsenden Angeklagten gefordert. Der junge Mann hatte nach der Feier seines 18. Geburtstags im Juli 2013 eine 32 Jahre alte Frau vor dem Wohnhaus gepackt, in den Keller gezerrt und sich an ihr vergangen. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil das Oberlandesgericht München den Angeklagten auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts wegen der unverhältnismäßig langen Dauer der Untersuchungshaft auf freien Fuß setzen musste.
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Bei der Verhandlung des Münchner Landgerichts gegen den jetzt 19 Jahre alten Angeklagten blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verteidigung begründete dies mit der "ersichtlich nicht abgeschlossenen Entwicklung" des schmächtigen jungen Mannes. Der Sohn aus gutem Hause habe nicht einmal die Realschule geschafft und sei auch in Privatschulen an seinen Verhaltensstörungen gescheitert.
Der Angeklagte hatte nach seiner Verhaftung die Tat eingeräumt. Er wiederholte sein Geständnis in der nichtöffentlichen Verhandlung. Sein Anwalt hält eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ausreichend. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.