Vergewaltigung: 5 Jahre Haft für Sex-Täter (18)?

Er packt nach seiner Geburtstagsparty eine 32-Jährige, zieht sie in den Keller und vergewaltigt sie: Der damals 18-Jährige soll fünf Jahre in Jugendhaft, wenn es nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sein Gesicht verbirgt er hinter Aktendeckeln: Hans P. (Name geändert) kam in Begleitung seines Anwalts Ulrich Ziegert.
jot Sein Gesicht verbirgt er hinter Aktendeckeln: Hans P. (Name geändert) kam in Begleitung seines Anwalts Ulrich Ziegert.

München - In einem aufsehenerregenden Vergewaltigungsprozess hat die Münchner Staatsanwaltschaft am Dienstag fünf Jahre Jugendstrafe für einen heranwachsenden Angeklagten gefordert. Der junge Mann hatte nach der Feier seines 18. Geburtstags im Juli 2013 eine 32 Jahre alte Frau vor dem Wohnhaus gepackt, in den Keller gezerrt und sich an ihr vergangen. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil das Oberlandesgericht München den Angeklagten auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts wegen der unverhältnismäßig langen Dauer der Untersuchungshaft auf freien Fuß setzen musste.

Lesen Sie hier: Gericht ließ ihn erst laufen Nach Freilassung: Vergewaltiger stellt sich Anklage

Bei der Verhandlung des Münchner Landgerichts gegen den jetzt 19 Jahre alten Angeklagten blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verteidigung begründete dies mit der "ersichtlich nicht abgeschlossenen Entwicklung" des schmächtigen jungen Mannes. Der Sohn aus gutem Hause habe nicht einmal die Realschule geschafft und sei auch in Privatschulen an seinen Verhaltensstörungen gescheitert.

Der Angeklagte hatte nach seiner Verhaftung die Tat eingeräumt. Er wiederholte sein Geständnis in der nichtöffentlichen Verhandlung. Sein Anwalt hält eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ausreichend. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.