Urteil nach Weißbierglas-Attacke auf der Wiesn

Nachdem er einem Wiesngast mit einem Weißbierglas die Aorta aufschlitzte, wurde Mario S. zu drei Jahren Haft verurteilt. Jetzt fällte die Berufungskammer ein neues Urteil.
von  John Schneider
Bleibt im Gefängnis: Mario S. (35).
Bleibt im Gefängnis: Mario S. (35). © jot

Nachdem er einem Wiesngast mit einem zerbrochenen Weißbierglas die Halsschlagader aufschlitzte, wurde Mario S. zu drei Jahren Haft verurteilt. Er ging in Berufung. Jetzt fällte die Berufungskammer ein neues Urteil.

München - Eine halbe Minute länger ohne Hilfe und sein Opfer wäre tot gewesen. Mario S. (35) hatte am 3. Oktober 2013 mit einem Weißbierglas, das am Hals zerbrach, die Aorta eines Mannes aufgeschlitzt. Der Mann hatte ihm auf der Wiesn an die Schulter gegriffen. Ein Polizist drückte dem lebensgefährlich Verletzten die Blutbahn ab und rettet so sein Leben. Der Schausteller wurde im März zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Gegen das Urteil gingen er und die Staatsanwaltschaft in Berufung.

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Die Berufungskammer machte sich die Mühe einer erneuten gründlichen Beweisaufnahme, kam am Ende aber zu einem ähnlichen Urteil wie das Amtsgericht: Es war gefährliche Körperverletzung und auch kein minder schwerer Fall. Dagegen spricht schon die Schwere der Verletzung.

Zusätzlich strafmildernd wirkte in der Berufung alleine der Täter-Opfer-Ausgleich. Mario S. zahlte 5000 Euro an sein Opfer. Die Richterin erließ ihm dafür vier Monate Haft.

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