Kein Bier mehr ab 22 Uhr im Uni-Viertel: Kioske ziehen Klagen gegen die Stadt zurück

Zwei Kioske im Uni-Viertel ziehen ihre Klagen gegen die Stadt zurück. Damit werden ab nächster Woche Freitag, 4. September, neue Regeln wirksam. Nach 22 Uhr gibt es dann kein Wegbier vom Kiosk mehr. 
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Ab nächstem Freitag gilt wieder ein Bier-Verkaufsverbot im Uni-Viertel.
Ab nächstem Freitag gilt wieder ein Bier-Verkaufsverbot im Uni-Viertel. © dpa/Felix Hörhager

Ab nächster Woche Freitag, 4. September, bekommt man im Münchner Uni-Viertel von den Kiosken nach 22 Uhr kein Weg-Bier mehr. Dann besteht wieder ein Bierverkaufsverbot. So teilt es die Stadt nun mit. Eigentlich hätte es am 8. September noch ein Gerichtsverfahren geben sollen. Doch zwei Kioske, die gegen Bescheide der Stadt geklagt hatten, zogen ihre Klagen zurück.

Schon vergangenen Sommer gab es im Uni-Viertel Ärger über zu viel Lärm von Feiernden. Schon damals erließ die Stadt Verbote – OB Dominik Krause (Grüne), damals noch Zweiter Bürgermeister, kassierte diese, als er den damaligen Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) vertreten durfte. Und jetzt ist er selbst derjenige, der Verbote ausspricht.

OB Krause: "Die Situation hat sich nicht verbessert"

"Ich habe mich sehr dafür starkgemacht, dass im Uni-Viertel ein gutes Miteinander zwischen Anwohnern, Kioskbetreibern und Feiernden gelingt", sagt Krause. Doch: "Die Situation für die Anwohnenden hat sich zuletzt leider nicht verbessert. Lärm, Müll und Verunreinigungen belasten die Menschen im Viertel."

Schon Ende Juli hatte das Verwaltungsgericht der Stadt recht gegeben. Geklagt hatte das Lokal "Superschmarrn" an der Schellingstraße, Ecke Amalienstraße, das auch viel Geschäft mit To-go-Verkauf macht. Die Stadt hatte die Auflage gemacht, dass es zwischen 22 und 5 Uhr keine alkoholischen Getränke verkaufen darf. Laut Gericht war das rechtmäßig.

Kioske ziehen Klagen zurück

Nicht geklärt wurde in dieser Verhandlung, wie es mit den Kiosken weitergehen soll. Die Entscheidung wurde auf den 8. September vertagt. Doch nun haben die beiden Kioske ihre Klagen zurückgezogen – es kommt also auch zu keiner weiteren Verhandlung mehr.

"Das Gericht hat uns als Stadt aufgefordert, im Rahmen der Gleichbehandlung für einen einheitlichen Vollzug im Uni-Viertel zu sorgen. Dem kommen wir nach", sagt OB Krause. Konkret heißt das: Ab 4. September gilt für alle fünf Kioske im Uni-Viertel und für die Gaststätte Superschmarrn, die vergangenes Jahr von der Stadt Bescheide bekommen haben, die gleiche Regel: Nach 22 Uhr ist der Verkauf von Alkohol tabu.

"Mehr Ruhe und ein besseres Miteinander"

Die Chefin des Bezirksausschusses in der Maxvorstadt Svenja Jarchow (Grüne) freut sich über diese Entscheidung: "Ich erhoffe mir mehr Ruhe und ein besseres Miteinander", sagt sie und betont auch: "Wir haben uns andere Optionen gewünscht."

Doch ein Pilotversuch, bei dem sich die Kioskbetreiber freiwillig dazu verpflichteten, nur bis Mitternacht Bier zu verkaufen, habe nicht funktioniert. Denn es haben sich laut Jarchow nicht alle an die Beschränkung gehalten. Der Andrang, der Lärm, der Müll seien trotzdem groß gewesen.

Warum dürfen die Kioske nicht wenigstens bis Mitternacht Bier verkaufen?

Auch die Stadt schreibt in ihrer Mitteilung, dass die Anwohner in diesem Sommer wieder über die Begleiterscheinungen des Feierns geklagt hätten: "Nächtlicher Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben auf den Gehwegen".

"Es ist ein erträgliches Ausmaß überschritten. Auf Dauer ist das kein Zustand", sagt BA-Chefin Jarchow. Sie ist sich sicher, dass sich die Situation nun entspannt.

Aber ist die 22-Uhr-Grenze nicht auch ein bisserl arg provinziell? Warum dürfen die Kioske nicht wenigstens bis 0 Uhr Bier verkaufen? Eine KVR-Sprecherin erklärt der AZ, dass das gesetzliche Gründe hat: Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe und damit eine strengere Grenze für Lärm. Würde die Stadt noch zwei Stunden länger den Verkauf von Bier erlauben, würde sie sich  – nach Einschätzung der KVR-Sprecherin – vor Gericht angreifbar machen.

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