Tabak-Dieb und Kavalier bekommt Bewährung

Der Angeklagte will seine Komplizin (37) decken, aber das Amtsgericht glaubt ihm nicht.
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Das Gericht hat entschieden: Haftstrafe für die Freundin, Bewährung für den Täter.
Das Gericht hat entschieden: Haftstrafe für die Freundin, Bewährung für den Täter. © David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

München - Vielleicht war es ein Akt der Ganovenehre oder eine Art Liebesdienst - oder eine Mischung aus beidem. Ein 27-jähriger Rezeptionist stellte sich im Prozess des Amtsgerichts um den Diebstahl von Wasserpfeifen-Tabak aus einem Shishaladen schützend vor seine mitangeklagte Freundin (37) und behauptete, dass sie von seinen Diebstählen nichts gewusst habe.

Der Amtsrichter glaubte ihm aber nicht und verurteilte die einschlägig vorbestrafte und unter Bewährung stehende Frau zu einer Haftstrafe von sieben Monaten wegen Beihilfe zum Diebstahl.

Auch der 27-Jährige wurde verurteilt. Doch seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft wegen elf Fällen des Diebstahls und einem versuchten Diebstahl wurde im Gegensatz zu der Strafe seiner Freundin zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss er dafür 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Ware wurde im eigenen Tabakladen weiterverkauft

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden, dass er im Spätsommer 2019 zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten mit einem von ihm unrechtmäßig erlangten Schlüssel in einen Shishaladen im Münchner Bahnhofsviertel, der früher einem Bekannten gehört hatte, eingedrungen sei und dort Tabak im Gesamtwert von 9.301,30 Euro entwendet habe, um ihn im Zuge seines eigenen Tabakhandels weiter zu verkaufen.

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Zu seinem Motiv erklärte der 27-Jährige, dass er den Vorbesitzer des Shishaladens geschäftlich unterstützt hatte. Er habe diesem 60.000 Euro bezahlt, um an dem Laden beteiligt zu werden. Doch der Mann habe den Laden verkauft und sei untergetaucht, so dass das Geld verloren gewesen sei. Aus Frust habe er einen der Schlüssel eingesteckt. Seiner Freundin habe er erzählt, dass ihm der Laden gehöre, er deshalb über den Schlüssel verfüge.

Beim zwölften Versuch ging die Sache schief. Gemeinsam mit seiner Freundin wurde er von einem Angestellten erwischt, der die Polizei rief. Der Besitzer des Ladens hatte Differenzen seiner Einkaufs- und Verkaufsbestände festgestellt und die Überwachung verstärkt.

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