Streit um Tempo 30 an der Landshuter Allee: Stadt legt offiziell Beschwerde ein

Im Streit um Tempo 30 auf der Landshuter Allee verschärft sich der Konflikt: Die Stadt legt Beschwerde gegen den Eilantrag ein, während Anwohner und Deutsche Umwelthilfe mit einer Forderung nach Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro und scharfer Kritik an OB Dieter Reiter Druck machen.
von  Jan Krattiger
Noch gilt Tempo 50 auf der Landshuter Allee. Aber für wie lange noch?
Noch gilt Tempo 50 auf der Landshuter Allee. Aber für wie lange noch? © Imago/Wolfgang Maria Weber

Jetzt haben die Gerichte alle Hände voll zu tun. Wie Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Donnerstag (19. Februar) Vormittag mitteilt, hat die Stadt gegen den Eilentscheid zu Tempo 30 auf der Landshuter Allee Beschwerde eingelegt. Den Eingang dieser Beschwerde hat das Münchner Verwaltungsgericht gegenüber der AZ bestätigt. 

Das ist aber noch nicht alles: "Zusätzlich hat die Stadt beantragt, das unverzügliche Aufstellen der Tempo-30-Schilder bis zur Entscheidung der nächsthöheren Instanz, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, auszusetzen", so Reiter. Dieser Antrag wird laut Gericht gerade geprüft. 

Die Stadt hat das beantragt, weil ihre Beschwerde gegen den Entscheid zu Tempo 30 keine aufschiebende Wirkung hat. Das hat das Verwaltungsgericht gegenüber der AZ bestätigt. Ob Beschwerde oder nicht: Die Stadt müsste die Tempo-30-Schilder also wieder aufhängen. 

Tempo 30 auf der Landshuter Allee: Stadt legt Beschwerde ein

Reiter sagt aber, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid seien "im gesamten letzten Jahr und werden auch aktuell" eingehalten. Deswegen bestand aus seiner Sicht "keinerlei Notwendigkeit für die jetzt getroffene Entscheidung im Eilverfahren, da in der Hauptsache in den nächsten Wochen entschieden werden dürfte", so Reiter weiter.

Die Stadt gehe nicht von einer Gesundheitsgefährdung durch Tempo 50 aus. "Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit für eine sofortige Umsetzung".

Die Anwohner wiederum haben mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Gericht beantragt, den Beschluss zu vollstrecken. Passiert das nicht, fordern die Anwohner ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro. Auch dieser Antrag liegt nun beim Gericht. 

Umwelthilfe und Anwohner stellen Vollstreckungsantrag

"Mit dem Vollstreckungsantrag werden wir Oberbürgermeister Reiter zwingen, sich an Recht und Gesetz zu halten", sagt Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH. Reiter setze mit seiner Weigerung "ein populistisches Zeichen gegen Verkehrssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz", so Resch weiter.

Am Montag (16. Februar) hat das Verwaltungsgericht München bekannt gegeben, dass Anwohner per Eilantrag erwirkt haben, dass die Stadt auf dem Abschnitt der Landshuter Allee wieder Tempo 30 anordnen muss. Die Aufhebung von Tempo 30 hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter am 12. Januar verkündet.

Als Grund dafür hatte er die verbesserten Luft-Messwerte genannt. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter beim Stickstoffdioxid wurde im Jahr 2025 im Mittel nicht überschritten.

Gleichzeitig stützte Reiter seine Entscheidung auf eine gutachterliche Prognose, die für das Jahr 2026 eine weitere Senkung der Luftbelastung in Aussicht stellte. Das Gericht hat diese Begründung in seinem Beschluss nicht akzeptiert, weil für das Jahr 2026 mit einer möglichen "massiven 'Staufalle'" zu rechnen sei.

Und zwar weil die Brücke über die Dachauer Straße saniert wird, weil der Landshuter-Allee-Tunnel für Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt ist und weil auch Bauarbeiten an der Donnersbergerbrücke den Verkehr beeinträchtigen.

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