Stillleben mit Leihradl: Was sagt die MVG dazu?
München - Seit zwei Wochen dürfen immerhin E-Roller nur noch auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Aber was ist mit den Leih-Radln?

MVG-Leihfahrrad: Rückgabe auf Park- und Grünflächen nicht erlaubt
Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) gibt es ein Rückgabegebiet, in dem die Rückgabe grundsätzlich überall erfolgen kann und ein solches, in dem sie nur an MVG-Radstationen möglich ist.
Im ersten Fall ist die Rückgabe auf öffentlichen Flächen unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung überall möglich - aber auf Park- und Grünflächen nicht gestattet.
Wo sich welches Rückgabegebiet befindet, zeigt die Ausleih-App an
"Wir weisen unsere Kundinnen und Kunden in unseren AGB darauf hin, die Räder rücksichtsvoll abzustellen und keine Parkplätze, Fußwege oder ähnliches zu blockieren und die Räder auch nicht in Park- und Grünanlagen abzustellen, wenn die Fahrt nicht in weniger als fünf Stunden fortgesetzt wird", sagt ein Sprecher der MVG. Wo sich welches Rückgabegebiet befindet, zeigt die Ausleih-App an.
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