Schrott-Autos als Dauerparker: Ein altbekanntes Problem in Neuperlach

In der Fritz-Erler-Straße in Neuperlach stehen etliche heruntergekommene und verwahrloste Autos. Das Problem ist bekannt. So geht die Stadt bei den Schrott-Fahrzeugen vor.
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Seit etwa einem Jahr steht in die Straße hinein geparkt ein Unfall-Mercedes auf einem Anhänger mit polnischem Kennzeichen.
Seit etwa einem Jahr steht in die Straße hinein geparkt ein Unfall-Mercedes auf einem Anhänger mit polnischem Kennzeichen. © Djordje Matkovic

Neuperlach - Wie sich die Bilder gleichen: Vor fast genau drei Jahren berichtete die AZ über heruntergekommene Autos, die in der Fritz-Erler-Straße in Neuperlach verwahrlosen. Ende August 2021 stehen noch immer beziehungsweise schon wieder etliche schrottreife Fahrzeuge in der Straße – und verrotten über Wochen hinweg weiter.

Verwahrloste Fahrzeuge in der Fritz-Erler-Straße abgestellt

"Irgendetwas zieht manche Leute wie ein Magnet an, dort dauernd Schrottautos zu parken", sagt AZ-Leser Djordje Matkovic, der oft in der Straße unterwegs ist und Bilder von den Autos gemacht hat. Dabei reihen sich die Schrott-Wagen auf einem kurzen Abschnitt aneinander. "Es geht um nicht mal 100 Meter der Straße!"

Eines der verwahrlosten Autos in der Fritz-Erler-Straße.
Eines der verwahrlosten Autos in der Fritz-Erler-Straße. © Djordje Matkovic

Wie reagiert die Stadt München auf die oftmals nicht mehr fahrtüchtigen Wagen, die offensichtlich schon lange Zeit nicht mehr bewegt wurden und vermutlich auch nicht mehr bewegt werden können? Zuständig ist in solchen Fällen das Kreisverwaltungsreferat (KVR).

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Stadt setzt aufs "Rote-Punkt-Verfahren"

"Bei augenscheinlich betriebsunfähigen Fahrzeugen greift - unabhängig vom Kennzeichenzustand - das Rote-Punkt-Verfahren", teilt KVR-Sprecher Johannes Mayer auf AZ-Anfrage mit. Der sogenannte "Rote Punkt" sei die am Auto angebrachte Aufforderung an die Fahrzeugbesitzer, dieses sofort von der öffentlichen Fläche zu entfernen.

Dabei komme es nicht darauf an, ob der Betroffene diese Aufforderung auch gesehen habe. "Wird der Aufkleber durch den Halter oder Besitzer des Fahrzeugs selbst oder in dessen Auftrag unberechtigt entfernt oder das Fahrzeug verstellt, so hat das keinen Einfluss auf das Beseitigungsverfahren", sagt Mayer.

Dieser Dacia mit Wohnwagen-Anhänger steht schon monatelang unter einer Linde.
Dieser Dacia mit Wohnwagen-Anhänger steht schon monatelang unter einer Linde. © Djordje Matkovic

"Roter Punkt": Halter bekommt eine Frist von einem Monat

Sollte das Kennzeichen gestempelt sein, ergehe vor dem Abschleppen ein Schreiben an den letzten Halter mit dem Hinweis auf die festgestellten Mängel. Zudem setze man eine angemessene Frist von einem Monat, um den Wagen vom öffentlichen Verkehrsgrund zu entfernen.

Nach Ablauf der Frist - nicht zugelassene Fahrzeuge gelten erst dann als Abfall - könne dann ein Unternehmen damit beauftragt werden, das Fahrzeug abzuschleppen. Mayer: "Wenn das KVR solche Hinweise erhält, bitten wir die zuständige Polizeiinspektion, die Angaben zu überprüfen."

Die Fahrzeuge werden oft wochen- oder gar monatelang nicht bewegt.
Die Fahrzeuge werden oft wochen- oder gar monatelang nicht bewegt. © Djordje Matkovic

Hier können Sie Fahrzeuge dem KVR melden

Die Polizei stelle auch fest, ob es sich tatsächlich um öffentlichen Straßengrund handle – das Entfernen eines Autos von einem privaten Parkplatz könne nämlich nur zivilrechtlich verfolgt werden. Grundsätzlich können Fahrzeuge jeglicher Art per E-Mail dem KVR gemeldet werden.

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In manchen Autos scheinen Menschen zu übernachten

In der Fritz-Erler-Straße sind viele der abgestellten Fahrzeuge wegen der dort stehenden Linden verdreckt, in manchen Autos sollen Matkovic zufolge auch Menschen übernachten.

Johannes Mayer sagt dazu: "Unter solchen Umständen lebende Personen werden, wenn das wilde Camp bekannt ist, von Streetworkern aufgesucht und beraten." Es gebe zudem einen Arbeitskreis "Wildes Campieren" bei der Stadt: "Die Federführung dazu liegt beim Sozialreferat."

Autoreifen an der Fritz-Erler-Straße entsorgt 

Doch der Schrottwagen-Abschnitt der Fritz-Erler-Straße scheint auch genutzt zu werden, um anderweitigen Müll abzuladen. So habe erst kürzlich jemand vier Autoreifen neben der Straße abgelegt, erzählt Matkovic.

Autoreifen werden einfach an der Straße abgeladen.
Autoreifen werden einfach an der Straße abgeladen. © Djordje Matkovic

Das illegale Ablagern von Müll werde in der Regel - je nach Einzelfall - "mit Geldbußen im mittleren dreistelligen Bereich bis in den vierstelligen Bereich geahndet", erklärt KVR-Sprecher Mayer. Das Ablagern von Schrottfahrzeugen wird mit Geldbußen ab 450 Euro geahndet, zuzüglich der Gebühren für das Abschleppen und Verwerten der Autos.

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24 Kommentare
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  • wolfi2 am 02.09.2021 07:59 Uhr / Bewertung:

    Auf dem oberen Bild ist ein Anhänger mit Auto zu erkennen, da könnte man ja mal einen Strafzettel vergeben, denn lt §12, Absatz 3a ist das Parken im Wohngebiet zw 22 - 6 Uhr für Anhänger über 2to zul. Gesamtgewicht verboten.
    Und das gilt ab dem ersten Tag und nicht erst nach 14Tagen, ausserdem kann man jeden Tag einen neuen Strafzettel ausstellen, denn es ist jede Nacht ein neues Vergehen. Das gilt übrigens auch für LKW ab 7,5to. im laufe einer Woche wird das ganz schön teuer

  • TheBMW am 02.09.2021 10:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von wolfi2

    Der wird aber unter 2to zGG haben (im Schnitt 450-650kg der Anhänger + Auto ca 1400kg)

  • Der Sendlinger am 01.09.2021 16:38 Uhr / Bewertung:

    Ein ewiges Thema. Helfen würde es, wenn man die Autoanhänger mit einziehen würde. Denn das täte d osteuropäischen Autohändlern weh, nicht die Karre, die draufsteht.

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