Stadt reagiert auf Ausbreitung der Geflügelpest: Das sind die Maßnahmen
München - Um die Ausdehnung der Geflügelpest in Bayern einzudämmen, hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bayernweit tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet.
Schutz von Geflügelhaltungen: Stadt greift durch
Ende Januar hatte die Geflügelpest in Bayern erstmals auf Hausgeflügel übergegriffen. Besagter Fall in einem Bestand wurde in der Gemeinde Pottenstein im Landkreis Bayreuth bestätigt. Zum Schutz der Münchner Geflügelhaltungen gilt ab Mittwoch, 3. Februar, eine Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel, auch für Hobbyhaltungen von Geflügel.
Geflügelpest kann epidemische Ausmaße annehmen
Wie die Stadt mitteilt, regelt die Verfügung Maßnahmen wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten von Geflügelhaltungen, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.
So solle der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und das Einschleppen in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Grundsätzlich erfolge die Ansteckung über den direkten Kontakt von Tier zu Tier. Jedoch könnten die Viren auch über Ausscheidungen, Fahrzeuge, Personen, Futter oder Wasser übertragen werden.
"Bei der derzeit in der Wildvogelpopulation festgestellten Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die epidemische Ausmaße annehmen, hohe Tierverluste sowie wirtschaftliche Schäden für Geflügelhaltung, Schlachtstätten und verarbeitende Betriebe zur Folge haben kann", heißt es.
Geflügelpest: Virus für Menschen nach Stand der Dinge ungefährlich
In Bayern wurden bisher vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden.
Funde toter Wasservögel können dem Städtischen Veterinäramt telefonisch unter 089/233-36313 gemeldet werden. Für wildlebende Wasservögel gilt ein Fütterungsverbot im Bereich der Landeshauptstadt München.
Die Allgemeinverfügung, ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen für Geflügelhalter und aktuelle Informationen zur Geflügelpest gibt es auf www.t1p.de/gefluegelpest-muenchen.
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