Stadt München fordert besseren Schutz für geflüchtete Pflege-Azubis
München - Der Fall von Daniel M. hat Anfang des Jahres deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt: Der Münchenstift-Azubi aus dem Kongo wurde urplötzlich in Abschiebehaft genommen, obwohl er seit Herbst 2023 eine Ausbildung zum Pflegefachhelfer absolvierte.
Erst der Aufschrei seines Arbeitgebers und die folgende mediale Aufmerksamkeit sorgten dafür, dass das bayerische Innenministerium die Abschiebung kurz vor knapp stoppte.
Münchner Stadtrat setzt sich für Sicherheit von Pflege-Azubis ein
Damit so dringend benötigte Pflege-Azubis künftig nicht mehr von solchen Abschiebungen bedroht sind, fordert die Stadt den Freistaat auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Konkret sollen die bayerischen Ausländerbehörden "unkompliziert für die Dauer der Pflegeausbildung" Genehmigungen und Duldungen erteilen. Außerdem sollen Wohnsitzauflagen gelockert werden, sodass Azubis auch nahe ihrer Ausbildungsstätte wohnen können. Und der Freistaat soll sich auf Bundesebene für eine Novellierung des Aufenthaltsrechts einsetzen, damit Azubis einen grundsätzlichen Anspruch auf Duldung der Ausbildung und eine Aufenthaltserlaubnis haben.
"Nur mit gesicherten Aufenthaltserlaubnissen und Ausbildungsduldungen können angehende Pflegekräfte ihre Ausbildung mit vollem Einsatz absolvieren", sagt dazu die dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD). "Besonders für die einjährige Pflegefachhilfe-Ausbildung ist dies dringend notwendig."
Die Resolution haben die Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsausschüsse im Stadtrat gemeinsam beschlossen.
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