Schulzeugnis gefälscht: Polizist bleibt im Dienst

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Der Polizist, der als 17-Jähriger sein Schulzeugnis gefälscht hat, um Polizist zu werden, darf laut Gericht im Dienst bleiben. Auch in einem anderen Fall darf ein Beamter im Dienst bleiben.
München – Zwei bayerische Polizisten haben erfolgreich gegen ihre Entlassung geklagt und dürfen im Polizeidienst bleiben. Das Verwaltungsgericht München gab ihren Klagen gegen den Freistaat am Mittwoch statt. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Im ersten Fall war ein Mann 33 Jahre lang Polizist gewesen – dann flog auf, dass er sich seinerzeit den Job in Uniform mit einem gefälschten Schulzeugnis erschlich. Der 51-Jährige wurde entlassen und verlor seinen Beamtenstatus.
Zeugnis gefälscht - Polizeist entlassen
Das Verwaltungsgericht deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass es die Maßnahme gegen den zur Tatzeit minderjährigen Kläger für unverhältnismäßig hält. Der zuletzt im Landkreis Rosenheim eingesetzte Polizist soll seinen Dienst jahrzehntelang gewissenhaft ausgeübt haben. Als 17 Jahre alter Schüler hatte der Mann die zehnte Klasse des Gymnasiums auch nach einem Wiederholungsjahr wegen einer Sechs in Latein nicht geschafft; ohne den Realschulabschluss hatte er die Voraussetzungen für den Polizeidienst nicht erfüllt. Er habe aber unbedingt Polizist werden wollen, sagte der Kläger. „Die Zeugnisfälschung schien mir der einzige Weg.“
Prozess: Mit falschem Zeugnis Polizist geworden
Der zweite Fall betraf einen 2005 zum Beamten auf Probe ernannten 29-Jährigen aus München. Hier hatten wir darüber berichtet. Er hatte für eine Reise zu einem Zeugen in Rostock mehr als 140 Euro zu viel Kilometergeld abgerechnet. Das sei zwar objektiv Betrug, subjektiv habe aber wohl kein Vorsatz vorgelegen, sagte der Vorsitzende Richter.
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