Polizist verliert Job wegen 142,50 Euro

Weil er 500 Kilometer zu viel abrechnet, wird ein junger Beamter gefeuert. Dagegen klagt er jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht.
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Der Münchner Polizist war beim G8-Einsatz in Heiligendamm (Foto) im Einsatz. Als er später wegen einer Zeugenaussage nach Rostock reisen musste, rechnete zu viele Kilometer ab.
Der Münchner Polizist war beim G8-Einsatz in Heiligendamm (Foto) im Einsatz. Als er später wegen einer Zeugenaussage nach Rostock reisen musste, rechnete zu viele Kilometer ab.
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Weil er 500 Kilometer zu viel abrechnet, wird ein junger Beamter gefeuert. Dagegen klagt er jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht.

München -
Jung, unerfahren, nicht gut beraten: Wegen 142,50 Euro, die er zu viel kassierte, hat Hans R. (29, Name geändert) seinen Job als Polizist verloren. Der junge Mann hatte nach seinem Einsatz beim G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahre 2007 als Zeuge in einer Strafsache in Rostock aussagen müssen. Beim Ausfüllen des Formblattes zur Zeugenentschädigung gab er dann an, dass er für den Gerichtstermin 1570 Kilometer mit dem eigenen Pkw gefahren war. Das stimmte nicht.

In Wahrheit hatte Hans R. im November 2010 zunächst Station bei seiner Freundin in Berlin gemacht. Mit Wissen seiner Vorgesetzten. Die Strecke von München nach Berlin war er aber in Uniform mit der Bahn unterwegs gewesen. Dafür brauchte er nicht zu zahlen. Tatsächlich war er nur 1000 Kilometer mit dem Pkw gefahren: Von Berlin nach Rostock und von dort zurück nach München. Das Gericht in Mecklenburg-Vorpommern zahlte 142,50 Euro zu viel.

Das strafrechtliche Verfahren gegen Hans R. wurde gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt. Disziplinarrechtlich traf es ihn dafür umso härter: Entlassung.
Diese Entscheidung sorgt nicht nur bei Hans R. für Unverständnis. Ein Dutzend Kollegen und Vorgesetzte kamen zu der Verhandlung im Verwaltungsgericht, um dem beliebten und einsatzfreudigen Polizisten den Rücken zu stärken.

Und auch die Richter der 5. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts zeigten Verständnis für den jungen Mann. Klar gebe es Argumente für eine vorsätzliche Tat, aber rein subjektiv habe der Kläger vielleicht eher aus Unerfahrenheit denn aus böser Absicht so gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Zwerger. Am Ende könnte Hans R. mit einer Gehaltskürzung davon kommen. Das Urteil wird am Mittwoch gesprochen.

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