Prozess soll klären: Messerattacke oder nur Unfall?
München - War es nur ein Unfall oder doch eine gefährliche Körperverletzung wie die Staatsanwaltschaft glaubt? Diese Frage muss jetzt das Landgericht im Fall eines blutigen Vorfalls in der Sonthofener Straße beantworten.
Angeklagt ist ein 39-Jähriger. Er soll am Abend des 14. Dezember des vergangenen Jahres in seinem Ein-Zimmer-Apartment mit dem Opfer (43) in Streit geraten sein. Den Grund kennen die Ankläger nicht.
Was ist an dem Tag passiert?
Jedenfalls habe sich der Angeklagte mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser bewaffnet und auf seinen Kontrahenten eingestochen. Der Stich ging unterhalb der Achselhöhle in die Lunge. Das Herz wurde nur um zwei Millimeter verfehlt.
Für die Ankläger ist klar, dass der 39-Jährige bei dem Stich in Kauf nahm, dass sein Opfer sterben könnte, zumindest aber lebensgefährlich verletzt wird.
Der Angreifer verständigte selber die Polizei
Genau das war der Fall. Angesichts der schweren Verletzung ließ der Messerstecher laut Anklage von seinem Opfer ab und verständigte den Notruf der Polizei.
Es ist offenbar nur einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass ein Polizist mit medizinischer Ausbildung und dem notwendigen medizinischen Gerät in der Nähe des Tatorts war und zu der Adresse geleitet wurde.
Der Polizist berichtet selber vor Gericht, dass er gerade noch rechtzeitig den schwer verletzten Mann notärztlich versorgen konnte, bis dann der eigentliche Notarzt eintraf. "Sonst wäre er gestorben", sagt der Helfer. Ein weiterer Polizist berichtet, dass ihn der Angeklagte nach der Tat gefragt habe: "Kollege tot?"
Anwalt Uwe Paschertz erklärt, dass sein Mandant darauf besteht, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe. Es sei sehr eng gewesen in dem Apartment, sein Mandant war alkoholisiert, habe einen Salat zubereiten wollen und so sei es passiert. Der Stich sei kein Angriff gewesen, auch der angebliche Streit vorher wird vom Angeklagten bestritten.
Der Prozess wird fortgesetzt.
- Themen:
- Polizei