Projekt Großmarkt: Warum eine gute Büschl-Nachricht neuerlich bremst

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Der neue Großmarkt soll bis 2030 fertig werden, doch das Projekt der Grünwalder Büschl Gruppe mit Ralf Büschl an der Spitze steht mehr denn je auf wackligen Beinen – weil er keine Investoren findet.
Erst vor zwei Wochen hatte Büschl eine "einmalige Frist" zur Abgabe des finalen Angebots nicht einhalten können und vom Stadtrat eine Verlängerung bis Ende Juli gewährt bekommen (AZ berichtete). Jetzt bat er mit Schreiben vom 9. Juli um einen erneuten Aufschub bis 23. Oktober, und Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) gewährte diesen tags darauf in Form einer Dringlichkeitsanordnung, wie die AZ erfuhr. Als Oberbürgermeister ist Reiter befugt, anstelle des Stadtrats besonders eilige Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu beschleunigen.
Wie geht es in Sachen Großmarkt weiter?
Die Vollversammlung des Stadtrats stimmt demnach am Mittwoch (30. Juli) in nicht-öffentlicher Sitzung zum einen darüber ab, ob das Kommunalreferat das Vergabeverfahren mit der Bieterin (mit der Büschl Gruppe) fortführt. Zum anderen entscheidet sie, ob das Kommunalreferat beauftragt wird, der Bieterin die Fristverlängerung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots bis zum 23. Oktober zu gewähren – wie es der OB vorschlägt. Auch wenn angesichts der verfahrenen Situation davon auszugehen ist, dass der Stadtrat die Entscheidung mitträgt, ist nach nunmehr vier Jahren Planung weiterhin komplett offen, wie es in Sendling weitergeht.
Büschl-Gruppe verhandelt mit neuem Investor
Man sehe sich aktuell mit der Situation konfrontiert, "dass leider alle Investoren, die an dieser Liegenschaft noch stark interessiert waren [...], sich mit den vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmenparametern schwertun", heißt es in einem Schreiben der Büschl-Gruppe, das den Stadträten vorgelegt wurde. Man freue sich, "mitteilen zu können, dass wir einen Investor aus Deutschland gefunden haben, der sowohl am Betrieb des Großmarkts als auch an der Immobilienentwicklung großes Interesse zeigt".
Die per se gute Nachricht führt allerdings dazu, dass die Verantwortlichen am Verhandlungstisch "zusätzliche Zeit" benötigen, um die Vertragswerke auszuarbeiten und finalisieren zu können.

Das Kommunalreferat weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass "die Bieterin" (die Büschl Gruppe) berechtigt, aber nicht verpflichtet sei, "ein finales Angebot abzugeben". Und weiter: "Sollte der Stadtrat eine von der Bieterin beantragte Fristverlängerung ablehnen und die Bieterin deswegen bis zum 31. Juli kein Angebot abgeben, geht das Kommunalreferat davon aus, dass ein rechtfertigender Grund vorliegt, das Verfahren zu beenden, da sämtliche Gründe der Nichteinhaltung der Frist zur Angebotsabgabe in der Sphäre der Bieterin liegen."
Die Folge: Die Büschl Gruppe stünde dann eine Entschädigung von 200.000 Euro für ihr Erstangebot zu. "Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, dürften nicht begründet sein", schreibt das Kommunalreferat.
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