Oktoberfest: Diese Rechte und Pflichten sollten Besucher kennen

Ob Reservierungen, Hausrecht, Fotos oder Fundsachen: Auch bei einem Besuch des Oktoberfests gibt es Rechte und Pflichten. Wer diese kennt und berücksichtigt, kann unnötigen Ärger vermeiden.
Andre Wagner
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Wer das Oktoberfest besucht, sollte seine Rechte und Pflichten kennen, denn auch wenn die Stimmung ausgelassen ist, ist noch lange nicht alles erlaubt. (Symbolbild)
Wer das Oktoberfest besucht, sollte seine Rechte und Pflichten kennen, denn auch wenn die Stimmung ausgelassen ist, ist noch lange nicht alles erlaubt. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Sechs bis sieben Millionen Besucher zählt das Münchner Oktoberfest jedes Jahr. Das Bier fließt reichlich, die Stimmung ist ausgelassen, doch der Spaß kann schnell ein Ende haben, wenn man sich als Besucher nicht an bestimmte Regeln hält oder seine Rechte nicht kennt.

Die ARAG-Experten haben eine Liste von Rechten und Pflichten erstellt, die jeder Wiesn-Besucher kennen sollte.

Darf ein Gast aus dem Festzelt verwiesen werden?

Auf dem Oktoberfest haben die Festwirte Hausrecht, d. h. sie können Gästen den Zutritt zum Festzelt verweigern. Sollte sich ein Besucher negativ verhalten, indem er andere Gäste oder das Personal belästigt, sich aggressiv verhält oder erheblich betrunken ist, dann hat der Festwirt das Recht, diesen Gast des Zeltes zu verweisen, selbst wenn dieser über eine Tischreservierung verfügt.

Darf man eine Tischreservierung weiterverkaufen?

Wer in den besonders beliebten Besuchszeiten eine Tischreservierung in einem der Festzelte sein Eigen nennen kann, der darf sich glücklich schätzen. Wer nun meint, dass er mit dieser Reservierung den großen Reibach machen kann, indem er seine Reservierung für teuer Geld weiterverkauft, der irrt sich. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München wurde der Weiterverkauf von Wiesn-Reservierungen mit einem erheblichen Preisaufschlag als wettbewerbswidrig eingestuft (Az.: 6 U 7831/21).

Wer eine Tischreservierung zum Originalpreis verkaufen, kaufen oder tauschen möchte, kann dafür das Online-Portal Oktoberfest-Booking.com der Wiesnwirte nutzen.

Maßkrug als Souvenir einfach mitnehmen?

Für viele Gäste gilt ein Maßkrug als schönes Erinnerungsstück an den Wiesn-Besuch. Doch so einfach kann man seinen Maßkrug nicht einfach aus dem Festzelt mitnehmen. Denn auch wenn für den Maßkrug ein Pfand gezahlt wurde, bleibt er Eigentum der jeweiligen Brauerei beziehungsweise des Festwirts. Das Mitnehmen ohne Erlaubnis kann daher als Diebstahl gewertet werden. 

Um den Maßkrugdiebstahl schon im Keime zu ersticken, kontrollieren die Sicherheitskräfte regelmäßig die Besucher, die das Festzelt verlassen wollen. Laut ARAG wurden auf der Wiesn 2025 bei solchen Kontrollen mehr als 110.000 Maßkrüge eingesammelt.
Wer dennoch einen originalen Wiesn-Krug als Erinnerung mit nach Hause nehmen möchte, kann diesen im offiziellen Verkauf erwerben

Ein Maßkrug ist ein schönes Souvenir vom Wiesn-Besuch, doch so einfach mitnehmen darf man ihn nicht – auch wenn man Pfand gezahlt hat.
Ein Maßkrug ist ein schönes Souvenir vom Wiesn-Besuch, doch so einfach mitnehmen darf man ihn nicht – auch wenn man Pfand gezahlt hat. © IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Was tun, wenn man sich bedrängt, bedroht oder unsicher fühlt?

Wenn reichlich Alkohol fließt und viele Menschen auf engerem Raum zusammen sind, dann kann die Situation auch schnell mal eskalieren und handgreiflich werden. Wer sich als Besucher auf der Wiesn bedrängt, bedroht oder unsicher fühlt, kann sich an die Aktion „Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen“ wenden. Der sogenannte Safe Space bietet Betroffenen Unterstützung und kann bei Bedarf auch beim Organisieren des Heimwegs oder bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen beziehungsweise der Polizei helfen.

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Der Safe Space ist nicht nur für Frauen gedacht, sondern für alle Personen, die sich in einer belastenden Situation befinden und Unterstützung suchen.
Wer Hilfe benötigt, kann auch das internationale Handzeichen für verdeckte Notsituationen anwenden. Beim sogenannten "Signal for Help“  wird zunächst die Handfläche nach außen gezeigt, der Daumen in die Handfläche gelegt und anschließend von den vier Fingern eingeschlossen. Das Zeichen wurde ursprünglich entwickelt, um Menschen in Situationen häuslicher Gewalt eine Möglichkeit zu geben, unauffällig auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Weitere Infos zum "Signal for Help“   finden Sie hier

Persönlichkeitsrechte bei Fotos und Selfies beachten

Selfies und Erinnerungsfotos gehören mittlerweile für viele Besucher zu einem Besuch der Wiesn dazu. Allerdings sollte man dabei einiges  beachten, vor allem wenn man diese Fotos und Videos in den Sozialen Medien teilen möchte.

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn man nur sich selbst oder seine Begleitung fotografiert (deren Einverständnis vorausgesetzt). Sind aber fremde Personen auf dem Foto ebenfalls sichtbar oder werden fremde Personen gezielt fotografiert oder gefilmt, dann sieht die Situation schon ganz anders aus. Solche Aufnahmen können die Persönlichkeitsrechte der fotografierten bzw. gefilmten Person verletzen. Besonders problematisch können Aufnahmen sein, auf denen Menschen erkennbar hilflos oder stark alkoholisiert sind, z. B. auf dem berühmten Kotzhügel.

Der berühmt-berüchtigte Kotzhügel auf der Wiesn. Fremde Personen dort zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen dann ins Internet stellen, kann problematisch werden, vor allem wenn die Personen deutlich zu erkennen sind.
Der berühmt-berüchtigte Kotzhügel auf der Wiesn. Fremde Personen dort zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen dann ins Internet stellen, kann problematisch werden, vor allem wenn die Personen deutlich zu erkennen sind. © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Was tun mit Fundsachen?

Auf dem Münchner Oktoberfest gehen jedes Jahr zahlreiche Gegenstände verloren. Das geht von Smartphones, Schlüsseln und Geldbörsen bis hin zu kurioseren Fundstücken wie Lederhosn oder Gebissen.

Wer auf der Wiesn etwas findet, der darf es nicht einfach einstecken und behalten, ansonsten macht er sich der Fundunterschlagung strafbar. 
Fundsachen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beim offiziellen Fundbüro auf dem Oktoberfest oder bei der Polizei – am besten bei der Wiesn-Wache – abgegeben werden. Das Wiesn-Fundbüro befindet sich direkt neben dem Festgelände im Deutschen Museum Verkehrszentrum auf der Theresienhöhe. 

Das Wiesn-Fundbüro befindet sich direkt neben dem Festgelände im Deutschen Museum Verkehrszentrum auf der Theresienhöhe.
Das Wiesn-Fundbüro befindet sich direkt neben dem Festgelände im Deutschen Museum Verkehrszentrum auf der Theresienhöhe. © LHM

Übrigens: Gegenstände, die auf der Wiesn gefunden und nicht gleich abgeholt werden, können noch bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres im Münchner Fundbüro besichtigt und abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie Teil einer Versteigerung werden.

Wildpinkeln ist ein absolutes No-Go

Wer reichlich trinkt, der muss auch irgendwann mal aufs Klo. Doch wer meint, sich nicht in die lange Schlange vor den Toilettenanlagen einreihen zu müssen und seine Notdurft anderswo verrichtet, der irrt.

Wer beispielsweise auf Grünflächen, im Gebüsch oder an anderen ungeeigneten Orten seinem dringenden Bedürfnis nachkommt, muss – sofern er dabei erwischt wird – mit einem Bußgeld rechnen. Grundsätzlich gilt öffentliches Urinieren in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend geahndet werden.

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Darf man nach dem Wiesn-Besuch betrunken E-Scooter fahren?

Laut ARAG-Experten gelten für das Fahren mit dem E-Scooter dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer, d. h. ab 0,5 Promille können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und möglicherweise sogar ein Fahrverbot drohen. 

Wer unter Alkoholeinfluss Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, muss bereits bei niedrigeren Alkoholwerten mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ab 1,1 Promille gilt laut ARAG für E-Scooter die absolute Fahruntüchtigkeit.
Fahranfänger unter 21 Jahren müssen außerdem auch auf dem E-Scooter die 0,0-Promille-Grenze beachten.

Für Fahrräder liegt diese Grenze übrigens bei 1,6 Promille. Am besten nutzt man für die Heimfahrt den öffentlichen Personennahverkehr oder man ruft sich ein Taxi oder Uber.

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