Nach Wiesn-Entscheidung: Urteil auch zur Oidn Wiesn gefallen 

Der Kampf um das Volkssängerzelt Schützenlisl auf der Oidn Wiesn 2026 ist vorerst entschieden: Das Verwaltungsgericht München hat im Fall des Eilantrags von Alexander Egger geurteilt. 
Ruth Frömmer
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Das Volkssängerzelt Schützenlisl betrieben bis einschließlich letztes Jahr Lorenz und Christine Stiftl. In diesem Jahr ging der Zuschlag an eine Wirte-Trio.
Das Volkssängerzelt Schützenlisl betrieben bis einschließlich letztes Jahr Lorenz und Christine Stiftl. In diesem Jahr ging der Zuschlag an eine Wirte-Trio. © IMAGO/Christian Einecke

"Das Verwaltungsgericht München hat heute unseren auf Zulassung zum Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn 2026 gerichteten Eilantrag abgelehnt", teilt die WE Festzelt GmbH mit. Dahinter verbirgt sich Alexander Egger, der Wirt des Gasthauses und gleichnamigen Wiesnzelts Münchner Stubn.

Wie für die "große" Wiesn hatte er sich auf der Oidn Wiesn für ein Festzelt beworben, das Volkssängerzelt Schützenlisl. Der Zuschlag ging jedoch an das Trio Michael Bietsch, Florian Fendt und Manfred Kneifel. Damit wollte der Kläger sich nicht zufriedengeben. Aber für dieses Jahr ist es zu spät.

Aufgrund des besonderen Zeitdrucks des Eilverfahrens habe das Gericht einen strengen Prüfungsmaßstab angelegt. Einwände gegen die vorgenommene Bepunktung könnten danach nur dann zum Erfolg führen, wenn die aufgezeigten Bewertungsfehler "offensichtlich" seien und ihre "Sachwidrigkeit evident zu Tage tritt", so der Beschluss vom 19.06.2026.

Abschließende Klärung nicht möglich

"Mit der Entscheidung im Eilverfahren ist eine abschließende Klärung der aufgeworfenen und aus unserer Sicht nach wie vor berechtigten Einwände daher nicht verbunden", heißt es in der Mitteilung der WE Festzelt GmbH weiter. "

"Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und werden diese eingehend prüfen, ehe wir über die nächsten Schritte entscheiden." Unabhängig vom weiteren Verfahrensgang bleibe das Ziel, "zu einer transparenten, fairen und zugleich der besonderen Tradition der Oidn Wiesn gerecht werdenden Vergabepraxis" beizutragen.

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