Homosexuelle sollen sich "zurückhalten": Erneut scharfe Kritik an Wiesn-Portal

Seit Jahren wird ein inoffizielles Wiesn-Portal scharf kritisiert, weil darin queeren Besuchern empfohlen wird, sich beim Wiesnbesuch zurückzuhalten. Jetzt erwägt die Stadt rechtliche Schritte.
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"Zurückhaltend" sollen queere Wiesnbesucher sein, wenn es nach einem Web-Portal geht. Und alle anderen?
"Zurückhaltend" sollen queere Wiesnbesucher sein, wenn es nach einem Web-Portal geht. Und alle anderen? © Felix Hörhager/dpa

München - Jüngst war es Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, der auf Twitter das Thema reichweitenstark aufgegriffen und damit erneut einen Proteststurm ausgelöst hat: "Unsäglich, was das #Oktoberfest hier schwulen Männer empfiehlt! Nicht Männer, die sich küssen, sind das Problem. Sondern die, die sich daran stören!"

Anzeige für den Anbieter Twitter über den Consent-Anbieter verweigert

Wie Lehmann denken offenbar viele, das seien offizielle Empfehlungen auf der offiziellen Webseite des Oktoberfests. Das ist aber nicht der Fall: Die Seite oktoberfestportal.de ist eine von vielen ähnlichen Seiten, die rund um das Thema Oktoberfest für Suchmaschinen optimiert um Aufmerksamkeit buhlen.

Trotzdem, oder gerade deswegen reißt die Kritik nicht ab: Bereits 2017 wurde die gleiche Passage mit diesen queerfeindlichen Passagen kritisiert. 

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Das Informationsportal queer.de schreibt von einer "Täter-Opfer-Umkehr" und dass es generell so wirke, als habe man mehr Verständnis für queerfeindliche Besucher der Wiesn als dass "eine Minderheit gegen Vorurteile, Hass und Gewalt unterstützen wolle".

Betreiber halten an problematischer Passage fest

Von der tz auf die Passage angesprochen, verweisen die Betreiber auf den Verfasser: Der schwule Journalist und Aktivist Bernd Müller. Der sagt, er würde den Text mittlerweile zwar vorsichtiger formulieren, bleibe aber dabei, dass man sich nicht auf die Toleranz der Besucher verlassen könne. 

Wiesn-Stadträtin Anja Berger hat gegenüber der tz nun angekündigt, prüfen zu wollen ob die Stadt nicht rechtliche Schritte gegen das Portal in die Wege leiten könne. 

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