Er will eine Wiesn-Revolution: Deswegen ist dieser Münchner Wirt mit seiner Klage gescheitert – vorerst

Wiesn-Wirt Alexander Egger und seine Anwälte kündigen an, gegen ihre Niederlage vor der Vergabekammer vorzugehen – der juristische Streit um die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest geht weiter.
Ruth Frömmer
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Ein Wirt hatte die Vergabepraxis für die Wiesn-Zelte auf dem Oktoberfest angegriffen (Archiv). Jetzt ist eine weitere Entscheidung in der Sache gefallen.
Ein Wirt hatte die Vergabepraxis für die Wiesn-Zelte auf dem Oktoberfest angegriffen (Archiv). Jetzt ist eine weitere Entscheidung in der Sache gefallen. © Ben Sagmeister

Die Vergabekammer Südbayern hat den Nachprüfungsantrag der WE Gutshof GmbH zurückgewiesen. Wie berichtet, steckt dahinter Wiesnwirt Alexander Egger. Er betreibt mit seiner Frau das kleine Festzelt Münchner Stubn, dieses Jahr hatte er sich als Wirt für zwei große Zelte beworben: das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle. Paulaner-Wirt wird Lorenz Stiftl, das Schottenhamel-Zelt bleibt wie gehabt in der gleichnamigen Familie.

Egger findet die Vergabepraxis auf der Wiesn ungerecht, weshalb er den Nachprüfungsantrag gestellt. Eggers Anwälte argumentieren damit, dass es sich bei der Vergabe der Zelte auf der Wiesn um eine sogenannte Dienstleistungskonzession handle. Deshalb solle sich die Landeshauptstadt bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts richten. Dies würde eine europaweite Ausschreibung der Festhallen auf dem Oktoberfest bedeuten.

"Voraussetzungen für EU-Kriterien liegen nicht vor"

Nach Auffassung der Vergabekammer liegen die Voraussetzungen aber nicht vor. Begründung: Es handelt sich nicht um die Vergabe einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession. Diese würde voraussetzen, dass die Stadt München den Brauereien und Festwirten gegenüber einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests hätte. "Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sehen aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vor", so die Vergabekammer.

Alexander Egger mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger.
Alexander Egger mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger. © IMAGO/STL Studio Liebhart

Einer der Anwälte von Alexander Egger ist Benno Ziegler. Er und sein Mandant werden nicht locker lassen, kündigte er der AZ an. Zwei Wochen haben sie jetzt Zeit, eine Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzureichen.

  Pikantes Detail: die "Betriebspflicht"

Die Argumentation für die Abweisung findet der Anwalt bezeichnend. "Die Vergabekammer führt die Betriebspflicht an, um das EU-Recht zu umgehen", so Ziegler. Diese Betriebspflicht wurde laut Beschluss vom 11. Mai erst kürzlich gelockert. Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD) hatte den Anwesenden der Sitzung des Referats für Arbeit und Wirtschaft (RAW) vom 28. April versichert, dass es bei der Lockerung lediglich darum gehe, dass die Betreiber während der Betriebszeit ihre Zelte/Fahrgeschäfte/Buden auch einmal kurz verlassen dürften.

Benno Ziegler sagt zur AZ: "Wir sind erstaunt, dass die Entscheidung der Vergabekammer dennoch auf einer angeblich fehlenden Betriebspflicht basiert. Im Prozess wird stattdessen das Gegenteil dessen vorgetragen, was der Referent dem Stadtrat und der Öffentlichkeit am 28. April zugesichert hat."

Christian Scharpf (SPD) und OB Dominik Krause atmen auf

Scharf atmet erst einmal auf. "Das ist ein guter Tag für die Wiesn, denn sie wird damit nicht zu einer gesichtslosen Großveranstaltung irgendwo in Europa", teilt er mit. Sie lebe gerade von ihrer Unverwechselbarkeit als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit einer über Generationen gewachsenen Festkultur. "Deshalb geht es hier nicht bloß um irgendeine juristische Frage, sondern darum, dass unsere Traditionen und unsere Kultur auch künftig geschützt und bewahrt werden."

Die Pflicht zu einer europaweiten Ausschreibung würde weitere Klagen wegen angeblicher EU-Diskriminierungen lostreten. "Am Ende stünde die schleichende Aushöhlung dessen, was das Oktoberfest ausmacht", so Scharpf.

"Es geht nicht um Abschottung"

Auch Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) begrüßt die Entscheidung. Sie unterstreiche, dass kommunales Handeln auch im Spannungsfeld europäischer Rahmenbedingungen Raum für den Schutz lokaler Traditionen lasse. "Es geht dabei nicht um Abschottung, sondern um die Wahrung dessen, was das Oktoberfest über Generationen hinweg geprägt hat."

Alexander Egger will mit der WE Gutshof GmbH weiter kämpfen, er lässt mitteilen: "Unser Ziel liegt noch vor uns und darum gehen wir weiter. Wir werden die schriftliche Entscheidungsbegründung der Vergabekammer sorgfältig prüfen und dann Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen."

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  • Peterauslaim vor 3 Stunden / Bewertung:

    Schmeisst den Querulanten Egger von der Wiesn. Denke nicht, dass er charakterlich geeignet ist, ein Wiesnzelt zu führen.

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  • FRUSTI13 vor 5 Stunden / Bewertung:

    Das hat er doch schön und richtig formuliert, der OB!

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