Neue Niederlage für "Querdenker": Keine Demos in München
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag zwei Beschwerden im Zusammenhang mit Demonstrationen sowohl an diesem Sonntag als auch von Montag bis Sonntag kommender Woche zurück. Die Stadt München hatte die Demos mit Blick auf den Infektionsschutz zuvor verboten. Für diesen Sonntag sollte angeblich eine Veranstaltung mit rund 120.000 Menschen auf der Theresienwiese stattfinden.
Keine Vorbereitung der Demo
Der Veranstalter habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat nicht glaubhaft gemacht, dass er diese angekündigten Versammlungen tatsächlich durchführen wolle, hieß es nun in der Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs.
Anders als bei den bisherigen Versammlungen in München und der für Samstag geplanten Versammlung in Leipzig würden Demonstrationen zwischen dem 8. und 15. November in München auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der "Querdenken"-Bewegung nicht erwähnt. Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden, so das Gericht weiter. Weitere Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können nicht eingelegt werden.
Die Beschwerden der "Querdenker" hatten sich gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts München gerichtet. Das hatte am Freitag das von der Stadt ausgesprochene Verbot bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt. Das Gericht verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz. Die "Querdenken"-Bewegung protestiert seit Monaten gegen die Corona-Maßnahmen - dabei werden Abstandsgebote und die Maskenpflicht oftmals ignoriert.
- Themen:
-
am 09.11.2020 04:35 Uhr / Bewertung:
Sehr merkwürdige Begründung! Das Gericht untersagt die Demo, weil es nicht sehen kann, dass die Veranstaltung ausreichend beworben wurde?? Da sollten doch eigentlich alle froh darüber sein, sonst würden am Ende tatsächlich noch die angekündigten 120.000 Teilnehmer kommen. Ziemlich schwache Argumentation, vor allem, da diese dämlichen Querdenker wirklich genügende Begründungen liefern, warum man deren Demos absagen könnte. Aber mangelnde Werbung?
Antworten
Kommentar melden
-
GüMik am 08.11.2020 16:57 Uhr / Bewertung:
Vielleicht bin ich ja ein Exote im Forum ? Aber es gibt im GG ein Recht auf Demonstration aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Bei so einer Coronalage bevorzuge ich eindeutig das zweit genannte Recht. Querdenker können ja nicht per se für sich in Anspruch nehmen, recht zu haben und ein anderes Grundrecht damit zu unterlaufen.
Antworten
Kommentar melden
-
Ludwig III am 08.11.2020 12:59 Uhr / Bewertung:
Bittere Tage für die Demokratie. Dass mir ja keiner mehr mit dem Unfug kommt, "wie konnten die damals nur so dumm sein" usw.
Schon Göring wusste, "es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt."
Heute haben wir halt Covidioten. Und sie machen auch ganz brav mit.Antworten
Kommentar melden


