Nazi-Ware auf Flohmarkt in München angeboten – Polizist meinte nur: "Manche Sachen sind eben eher rechts"
München - Die Flohmarktbesucher auf der Theresienwiese sahen nicht nur Krempel und Antikes, sondern auch ekliges Verkaufsgut: An einem Stand wurden offen große Mengen an Nazi-Devotionalien angeboten. Darunter waren jede Menge an Metallabzeichen und größere Adler-Statuen – allesamt mit Hakenkreuzen versehen.
Trotz Verbot: Nazi-Ware auf dem Riesenflohmarkt auf der Theresienwiese
Auch eine Ausgabe des NS-Blattes "Völkischer Beobachter" war zu verkaufen, mit Nazi-Adler auf dem Titelblatt und dem Schriftzug "Lest die Zentralorgane der Bewegung". Besonders erschütternd: 50 Pfennig sogenanntes "Lagergeld" aus dem Konzentrationslager Oranienburg, dieses wurde an die Häftlinge ausgegeben.

Der Verkäufer: ein Mann um die 40, graue Mütze, blond-grauer Bart. Angesprochen auf seine Waren, meint er: "Ich bin überhaupt kein Nazi. Aber es gibt Käufer, die diese Sachen aus historischen Gründen interessieren." Tatsächlich kennt er die Rechtslage gut: Nazi-Gegenstände dürfen verkauft werden, wenn die Hakenkreuze nicht offen gezeigt werden, sondern abgeklebt sind. Auf seinem Material finden sich rote und schwarze Kleber zuhauf – unter jedem ein Hakenkreuz. Auch bei der NS-Zeitung ist er gesetzeskonform: Sie ist nicht frei zugänglich, sondern in Plastik eingewickelt. Wer sie anschauen möchte, muss fragen.
Polizei: "Manche Sachen sind eher rechts und andere eher links"
Die herbeigerufene Polizei – ein Beamter und eine Beamtin in Zivil – können an den Verkaufsaktivitäten nichts Verbotenes entdecken. "Alles korrekt", meint der Beamte. Und wörtlich: "Manche Sachen sind eben eher rechts und andere eher links."

Die Polizei hätte aber durchaus wissen können, dass diese Art von Artikeln vom Marktbetreiber ausdrücklich verboten sind. Veranstalter ist der Münchner Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). In dessen Geschäftsbedingungen für den Flohmarkt steht, dass Anbieten und Verkauf von "Objekten jeglicher Art, auf denen NS-Embleme erkennbar sind (auch überklebt oder unkenntlich gemacht)" verboten ist.
Veranstalter will Identität des Verkäufers ermitteln
Das bestätigt die Sprecherin des BRK ausdrücklich auf Anfrage der AZ. Die Marktleitung habe "keine Kenntnis" von dem Stand gehabt. Mitarbeiter des Ordnungsdienstes seien dafür sensibilisiert und hätten ansonsten ein "sofortiges Haus- und Platzverbot mit Platzverweis" erteilt, sowie Strafanzeige erstattet. Man bemühe sich nun, die Identität des Verkäufers zu ermitteln und zu reagieren.
Dieser packt am Nachmittag unbehelligt seine nicht verkaufte Nazi-Ware ein. Bei Graupelschauer meint er, er müssen nun heim – "wegen meiner Tochter". Diese, ein Kind im Grundschulalter, hatte ihm nebst Ehefrau beim Verkauf geholfen.