Münchner Parkhaus-Mord: Prozess wird nicht neu aufgerollt

Im Fall der vor 13 Jahren erschlagenen Charlotte Böhringer ist der verurteilte Neffe des Opfers mit einer Beschwerde gegen die Ablehnung seines zweiten Wiederaufnahmeantrags gescheitert. Ein neuer Antrag ist möglich.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte Benedict T. sitzt am 12. August 2008 im Schwurgericht München im Sitzungssaal. (Archivbild)
Der Angeklagte Benedict T. sitzt am 12. August 2008 im Schwurgericht München im Sitzungssaal. (Archivbild) © Tobias Hase/dpa

Augsburg/München - Der Prozess um den Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin wird nicht wieder aufgenommen.

Der verurteilte Neffe des Opfers sei mit einer Beschwerde gegen die Ablehnung seines zweiten Wiederaufnahmeantrags gescheitert, teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit.

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Neuer Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens möglich

Die Entscheidung darüber sei am 21. Juli am Oberlandesgericht München gefallen. Der Mann könne aber erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

Das Landgericht München hatte 2008 den damals 33-Jährigen wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht hatte keine Zweifel, dass er im Mai 2006 die Millionärin in deren Wohnung erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern.

Der junge Mann habe die Enterbung durch die Tante gefürchtet, nachdem diese herausgefunden hatte, dass er das von ihr bezahlte Jura-Studium abgebrochen hatte.

Der Verurteilte hatte stets seine Unschuld beteuert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde blieben aber ebenso erfolglos wie ein erster Wiederaufnahmeantrag am Landgericht Augsburg.

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