"München zählt": Befragungen für Zensus 2022 laufen

Vor einer Befragung gibt es immer eine schriftliche Terminankündigung. Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein, die Ergebnisse werden Ende 2023 erwartet.
AZ/dpa |
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Ab sofort sind ungefähr 1.500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Landeshauptstadt im Einsatz und führen die Befragungen durch. (Symbolbild)
Ab sofort sind ungefähr 1.500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für die Landeshauptstadt im Einsatz und führen die Befragungen durch. (Symbolbild) © imago images/Sascha Steinach

München - In Bayern haben am Montag wie in den anderen Bundesländern die Befragungen für den Zensus 2022 begonnen. "Machen Sie mit beim Zensus", sagte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik, Thomas Gößl.

Rund 1.500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz

Auch in München starten die Befragungen: Das Statistische Amt der Landeshauptstadt betreibt hierfür eine der 94 kommunalen Erhebungsstellen in Bayern.

Ab sofort sind ungefähr 1.500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz und führen die Befragungen durch, teilt die Stadt mit.

Zensus 2022: Es werden nicht einzelne Personen ausgewählt

Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen werden beim Zensus nicht mehr alle Bürger befragt – stattdessen werden als Basis vorhandene Verwaltungsregister, in erster Linie das Einwohnermelderegister, genutzt.

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Für die Haushaltebefragung wird daraus eine repräsentative Stichprobe gezogen. Dabei werden nicht einzelne Personen ausgewählt, sondern Anschriften gezogen. Alle Bewohner dieser Anschrift werden dann befragt.

Ziel der Erhebung ist die Ermittlung amtlicher Einwohnerzahlen

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung. Im Rahmen der Haushaltestichprobe werden in München etwa 124.000 Personen von einer oder einem Erhebungsbeauftragten aufgesucht.

Ziel der Erhebung ist die Ermittlung amtlicher Einwohnerzahlen. Darüber hinaus sollen Informationen über die Bevölkerungsstruktur, Bildungsstand und Erwerbstätigkeit sowie zur Wohnsituation gewonnen werden. Ergänzend zur Haushaltsstichprobe findet auch eine Gebäude- und Wohnungszählung statt. 

In Bayern werden rund 2,38 Millionen Bürgerinnen und Bürger gefragt. Die rund 20.000 Interviewer sind – wie auch in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein – mit Tablets ausgestattet. Die Ergebnisse des Zensus werden Ende 2023 erwartet.


Weitere Infos:  www.muenchen.de/zensus2022 und www.zensus2022.de

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2 Kommentare
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  • mazab am 17.05.2022 11:40 Uhr / Bewertung:

    Verrückt, dass man dazu schreiben muss, dass Bayern bei den vier (!) deutschen Bundesländern dabei ist, bei denen die Befrager mit Tablets ausgestattet sind. Wow! Wir leben wirklich in der Zukunft. Die anderen 12 Länder zählen mit Stift und Papier oder wie machen die das? Kein Wunder, dass das Ergebnis ein Jahr auf sich warten lässt. Wie unglaublich science fiction wäre das, wenn alle Befrager Tablets hätten, ihre Befragungsergebnisse direkt in ne Datenbank speichern würden und das Ergebnis direkt am nächsten Tag in der Zeitung stehen würde. Aber naja, kannste halt nicht ein Jahr lang ein paar hundert Leute mit "Auswertung" durchfüttern. Die ganzen Beamten wollen ja auch was zu tun haben zwischen Frühstück, Kaffeepause, Mittagessen, Rauchen, Kuchen und Feierabend.

  • glooskugl am 17.05.2022 15:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von mazab

    Sie haben von Statistik und Mikrozensus aber null Ahnung , aber motzen was das Zeug hält.
    Neben den persönlichen Interviews gibt es auch Selbstausfüller Bögen die nach wie vor auf Papier geschrieben werden und im Amt in den Computer eingegeben werden müssen .Dann kommt noch die "Plausi" weil sich das Amt nicht so gerne belügen lässt. Maximal ist eine Wohnung ja 4 Jahre in der Befragung dh maximal 4x Auskunft geben. Außer sie ziehen in eine Wohnung die nicht in der Befragung ist, dann haben sie Ruhe. Dann müssen die Daten noch in Grafiken und Text umgewandelt werden was dauert bevor alles in einem statistischen Jahrbuch seinen Platz findet .
    Statistik ist wichtig,der Datenschutz gewährleistet also gehen wir es an.
    Ach ja, es besteht Auskunftspflicht.Auch ein Mahnverfahren mit Bußgeld ändert daran nichts. zwinkern

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