München: Stadtrat beschließt kommunale Mietpreisbremse

Am Mittwoch hat der Stadtrat eine kommunale Mietpreisbremse beschlossen. In Zukunft bleiben die Mieter von städtischen Wohnungen also von größeren Preisanstiegen verschont. Was sich konkret ändern wird.
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München von oben Luftaufnahme Sigi
Sigi Müller München von oben Luftaufnahme Sigi

München - München bekommt seine eigene Mietpreisbremse – am Mittwoch hat der Stadtrat eine solche für die Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG sowie des Kommunalreferats beschlossen.

Den immens hohen und immer weiter steigenden Mietpreisen in München soll mit diesem Schritt entgegengewirkt werden. Oberbürgermeister Reiter (SPD) dazu: "Die Landeshauptstadt München setzt zusammen mit ihren Wohnungsbaugesellschaften mit der städtischen Mietpreisbremse München ein deutliches Signal gegen den Aufwärtstrend der Münchner Mieten und dient damit als Vorbild für andere Kommunen." (Lesen Sie auch: Freiham - Genossenschaften bekommen Rabatt)

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat Regularien entwickelt, die Mieterhöhungen für einen längeren Zeitraum nicht mehr zulassen sollen. Die Mieterhöhungen sollen in Zukunft deutlich niedriger ausfallen, als es das Gesetz erlaubt. Konkret bedeutet das: Die Miete darf innerhalb von fünf Jahren nur noch um zehn Prozent steigen. Bisher waren 15 Prozent in drei Jahren üblich. Außerdem wurde eine Mietobergrenze von 90 Prozent des aktuellen Mitspiegel-Werts festgelegt. "Die Mieterinnen und Mieter können sich darauf verlassen, dass ihre Mieten auch langfristig bezahlbar bleiben", so Reiter weiter. (Lesen Sie auch: Altbauwohnungen - Schon wieder elf Prozent teurer)

Von der neuen Mietpreisbremse profitieren werden vor allem die Mieter der knapp 37.000 frei finanzierten Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG.

Das kommunale Mietpreisbremse soll schon ab 1. August, also kommender Woche, in Kraft treten. Laut Reiter muss der Bund jetzt nachziehen, "denn unsere kommunale Mietpreisbremse kann nur der Anfang sein. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, unserem Beispiel zu folgen". So wurde der Bundesregierung schon ein Entwurf erster gesetzlicher Änderungen vorgelegt.

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