Lotto-Einbrecher muss vier Jahre ins Gefängnis

Sein Komplize wird milder bestraft – er hatte Geldsorgen als Tatgrund angegeben.
Leon Bucksteeg |
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Zwei Männer wurden wegen Einbrüche in Lottoläden verurteilt. (Symbolbild)
Zwei Männer wurden wegen Einbrüche in Lottoläden verurteilt. (Symbolbild) © picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild

München - Sie hatten Bargeld, Zigaretten – und sogar Brillen im Wert von 140.000 Euro geklaut, nun sind zwei Einbrecher am Freitag dafür verurteilt worden.

Von Juli bis November des vergangenen Jahres verübten ein 48-Jähriger und sein 29-jähriger Komplize laut Staatsanwaltschaft zehn Einbrüche. Fünf davon waren erfolgreich. Spezialisiert waren die beiden Täter auf Einbrüche in Lottoläden.

Lotto-Einbrecher: Beweislast war erdrückend

Die beiden Täter gaben im Prozess alle Einbrüche zu. Denn die Beweislast war erdrückend. Die beiden Männer wurden nicht nur auf frischer Tat von einer Zivilstreife ertappt. Die Polizei konnte ebenso DNA-Spuren der beiden am Tatort sicherstellen. Professionelles Einbruchswerkzeug in ihrem Wagen, sowie eine Auswertung der Funkzellen am jeweiligen Tag ließ den beiden kaum eine andere Möglichkeit, als die Taten einzuräumen.

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Täter bekommen dreieinhalb und vier Jahre Gefängnisstrafe

Einen Grund für die Einbrüche konnte nur der jüngere Angeklagte nennen: Schulden, die wohl aus einer Spielsucht entstanden sind. Für den Familienvater fiel die Strafe dann auch milder aus. Er muss für drei Jahren und sechs Monate ins Gefängnis.

Sein Komplize bekam eine härtere Strafe: Vier Jahre und einen Monat. Ihm wurden seine Vorstrafen zum Verhängnis, denn der 48-Jährige war schon einmal fünf Jahre im Gefängnis. Dieser Rückfall in die Kriminalität kam bei den Richtern nicht gut an.

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  • katzundmaus am 24.07.2022 19:28 Uhr / Bewertung:

    Gut zu wissen, dass man milder „bestraft“ wird, wenn man „Geldsorgen“ anmelden kann.

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