Landtag beschließt Verbot von Bettensteuer

Die Bayerische Staatsregierung macht ihre Ankündigung wahr und verhindert die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte bereits im Vorfeld angekündigt, gegen die Entscheidung klagen zu wollen.
| AZ/dpa
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Ein Schriftzug hängt am Eingang eines Hotels.
Ein Schriftzug hängt am Eingang eines Hotels. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

München - Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch – ungeachtet lauter Kritik auch des Städtetages.

Bayerische Staatsregierung verhindert Bettensteuer 

Damit hat die Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht, die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München zu verhindern (AZ berichtete). Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte für diesen Fall aber schon vorab angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen.

Hotelgäste sollen 5 Prozent mehr zahlen

Erst am Mittwoch hatte der Münchner Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen. Konkret geht es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten – nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna.

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In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger. Die Staatsregierung hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Münchner Pläne angekündigt, die Einführung der Steuer gesetzlich verhindern zu wollen.

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