Kulturstrand-Streit: Urbanauten schlagen zurück
München - Die Urbanauten haben beim Verwaltungsgericht in München Klage und Antrag auf "einstweiligen Rechtsschutz" zur Rettung des Kulturstrandes eingereicht. Damit geht der Streit um die Ausrichtung des Kulturstrands am Vater-Rhein-Brunnen in die letzte Runde, jetzt muss das Gericht entscheiden.
In dem Streit geht es um die -aus Sicht der Urbanauten überraschende - Entscheidung der Stadt, den Zuschlag nicht eben den urbanauten zu geben, sondern der Urban League die Ausrichtung anzutragen. Von Gemauschel war da oft die Rede, von intransparenten Vergabeverfahren und falschen Herangehensweisen.
"Urbanauten ist Klage nicht leicht gefallen"
Gestern wehrte sich nun das KVR, in einer Stellungnahme "in eigener Sache", wies man die Vorwürfe zurück. Das Vergabeverfahren sei transparent und im Übrigen auch schon so im letzten Jahr Stand der Dinge gewesen, als ja die urbanauten noch den Zuschlag erhielten.
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Doch die Fronten scheinen so verhärtet zu sein, dass sich eine Lösung auf außergerichtlicher Basis nicht mehr finden lässt, seit gestern liegt die Klage nun also beim Gericht. "Den urbanauten ist die Entscheidung zur Klage auf 'einstweiligen Rechtsschutz' nicht leicht gefallen. Anwälte gehörten bisher nicht in ihren kulturellen Köcher. Das Vergabeverfahren ist jedoch so offensichtlich skurril in Prozess und Ergebnis, dass uns keine andere Wahl bleibt, gerade auch, da das KVR sich nicht zu Verhandlungen in der Lage sah, bevor die urbanauten Rechtsmittel einlegen", stellte nun Benjamin David, der Chef der Veranstaltungsagentur, klar.
Die Anwälte stehen schon parat
"Uns geht es darum den Kulturstrand auch und gerade für unsere MitarbeiterInnen, die dutzenden Kulturpartner, hunderte Künstler und tausenden BesucherInnen in eine sichere Zukunft als 'nicht gewinnorientierte' Kulturplattform für alle an der Isar im Herzen unserer Stadt zu führen - in 2016 und darüber hinaus. Die Vorarbeiten die dafür von allen geleistet wurden, sind es wert, dass wir dafür kämpfen. Ein solches Projekt muss auch künftig die besonderen Interessen der AnwohnerInnen, der Natur und der Stadtkultur in den Mittelpunkt stellen", so David weiter.
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Besonders wurmen scheint die Urbanauten tatsächlich die Aussage des KVR, dass die Kriterien bereits im letzten Jahr die gleichen gewesen seien wie jetzt. Sie veröffentlichen zu der Stellungnahme des KVR auf ihrer Internetseite nun ihrerseites ein Schreiben ihrer Anwälte, die die Behauptungen des Kreisverwaltungsreferates wiederlegen sollen.
Es scheint tatsächlich so, als ob die Sache nur noch gerichtlich geklärt werden kann. Ein finales Urteil erwarten beide Seiten Mitte nächster Woche.