Kinderpornos aus Strafakten geholt: Ex-Richter verurteilt
München/Augsburg - Bei dem hochrangigen Juristen wurden mehr als 4.000 Dateien mit kinderpornografischem Material gefunden. Manche hatte sich der 59-Jährige im Darknet heruntergeladen, in vier Fällen soll er sich aus Strafakten Dateien besorgt haben.
Strafbefehl gegen Richter am Oberlandesgericht München
Gegen den Richter erging im Juni ein Strafbefehl, der nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg inzwischen rechtskräftig ist. Der Jurist wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Er gilt als vorbestraft.
Seit 1. Juli gilt für den Besitz "kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben", eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Die Strafe fiel zudem glimpflich aus, weil der Richter zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs bereits freiwillig ohne Ansprüche aus dem Justizdienst ausgeschieden war. Claus P. hat in Augsburg gearbeitet und war Richter am Oberlandesgericht München.
Kinderpornografie: Richter war im Darknet unterwegs
Die Ermittlungen gegen ihn starteten im Mai 2020. "Es gab Hinweise aus dem Ausland", sagt Thomas Goger, Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die bayerische Zentralstelle für Cybercrime.
Der Richter stand zunächst im Verdacht, im Jahr 2019 "auf einer Plattform im Darknet angemeldet gewesen zu sein, deren ausschließlicher Zweck in der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte lag", so Oberstaatsanwalt Goger.
59-Jähriger missbrauchte seine Stellung als Richter
Im Zuge einer Durchsuchung stellten Ermittler im Juni 2020 Beweismaterial sicher. Die Dateienmengen waren so umfangreich, dass IT-Forensiker monatelang damit beschäftigt waren, sie auszuwerten.
Die Ermittler deckten auf, dass der 59-Jährige seine Stellung als Richter missbrauchte, um sich Inhalte aus Strafakten zu Kinderporno-Fällen zu beschaffen. Unter anderem deshalb ist der Täter nicht nur wegen Besitzes, sondern auch wegen Eigenbeschaffung von kinderpornografischen Inhalten verurteilt. Der Richter soll das Material nicht an Dritte weitergegeben. Das hätte den Strafrahmen verschärft.
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