Hartes Urteil in München: 50 Monate Knast für einen Einbrecher

Ein 64-Jähriger scheitert bei fünf von neun Einbruchsversuchen. Die Beute fällt mager aus.
John Schneider
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Die Anzahl der Einbrüche steigt wieder an.
Die Anzahl der Einbrüche steigt wieder an. © dpa/Philipp von Ditfurth

München - Einbrüche haben nach Corona offenbar wieder Konjunktur. Die Münchner kommen wieder vermehrt aus ihren Wohnungen, unternehmen etwas und fahren auch wieder in den Urlaub. Ihre Abwesenheit machen sich dann Einbrecher zunutze. Die Zahlen haben nach Polizeiangaben schon wieder fast das Niveau der Vor-Corona-Zeit erreicht.

Ein 64-Jähriger, der im März des vergangenen Jahres in München eine Serie von vier Einbrüchen verübte (fünf weitere Versuche scheiterten), ist jetzt vom Landgericht verurteilt worden. Der Mann muss wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die Kammer wertete zulasten des Kolumbianers, dass er extra zur Straftatenbegehung nach Deutschland eingereist ist.

Einbrecher war angeblich betrunken

Große Beute machte er nicht. Die Staatsanwaltschaft schätzt den Schaden auf 8.850 Euro - und ein paar Zigarren.

Verteidigerin Christina Keil handelt mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Deal aus: Nicht mehr als vier Jahre und vier Monate Haft, wenn der Angeklagte die Taten zugibt. Was er dann auch tut.

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Allerdings fällt Keils Mandanten zur Überraschung aller Prozessbeteiligten dann plötzlich ein, dass er bei allen Taten äußerst betrunken war. Im nüchternen Zustand hätte er die Taten nie begangen, sagt er. Beweisen kann er das nicht.

Für einen heiteren Moment ist der Prozess dann doch noch gut: Angesichts des angeblichen Bierdursts ihres Mandanten zitiert die Verteidigerin Goethe: "Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier, das erste Mal schaudert man, doch hat man's einmal getrunken, kann man's nicht mehr lassen."

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Himbeergselchts am 28.01.2023 15:17 Uhr / Bewertung:

    Ein Meister seines Fachs scheint er nicht zu sein.
    Zukünftig bitte auch (sexuelle) Gewalt nicht mehr auf Bewährung setzen.
    Es laufen schon genug Wiederholungstäter rum und tausende Haftbefehle sind offen.

  • Monika1313 am 28.01.2023 12:12 Uhr / Bewertung:

    Nüchtern wäre er nicht eingebrochen. Nirgendwo wird so sehr gelogen wie im Gerichtssaal

  • Durchblicker am 28.01.2023 08:48 Uhr / Bewertung:

    Was ist an dieser Strafe knallhart? Höher als sonst üblich, immerhin! Aber knallhart ist wirklich was anderes.

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