Gericht will im Millionenstreit um Wiesn-Zelte entscheiden

Eigentlich geht es nur um die Wiesn 2026, doch im Kern steht die Frage: Darf bei der Vergabe der Oktoberfest-Zelte alles weiterlaufen wie gehabt? Oder müssen sie europaweit ausgeschrieben werden?
AZ/dpa |
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Das Schottenhamel-Zelt musste lange zittern - dort wird traditionell auch das erste Faß der Wiesn anstochen. (Archivbild)
Das Schottenhamel-Zelt musste lange zittern - dort wird traditionell auch das erste Faß der Wiesn anstochen. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa
München

Das Bayerische Oberste Landesgericht in München will an diesem Freitag (9.30 Uhr) entscheiden, ob die Vergabe zweier großer Oktoberfest-Bierzelte auf der zurückliegenden Wiesn rechtmäßig war. Ein anderer Wirt hatte auf Überprüfung gepocht mit dem Ziel, eine europaweite Ausschreibung der lukrativen Zelte zu erreichen. 

Das Vorgehen sorgt in der bayerischen Landeshauptstadt seit Monaten für heftigen Streit. Denn der bei den großen Zelten nicht zum Zuge gekommene Wirt Alexander Egger hatte die rechtmäßige Vergabe der beiden beliebten Großzelte Paulaner und Schottenhamel angezweifelt; in letzterem sticht traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass an. Der Rechtsstreit hatte eine Hängepartie zur Folge. Erst kurz vor knapp wurde klar, dass die beiden Zelte aufgebaut werden dürfen. 

Hochkomplexe juristische Entscheidung

Die Entscheidung ist nach Einschätzung des Senats juristisch hochkomplex. Im Kern dreht es sich um die Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Dafür wiederum ist relevant, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gibt, die Stadt ihnen also etwa vorgeben kann, wann sie geöffnet haben müssen.

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Traditionell ist es bislang so, dass 7 der 14 großen Festzelte den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Um die fünf weiteren großen und die 21 kleinen Zelte bewerben sich die Wirte direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder Anziehungskraft.

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  • Dugi vor 32 Minuten / Bewertung:

    Etwas mehr Wettbewerb wäre bei den monopolartigen Strukturen, bei denen Wiesnwirte über Jahre und Jahrzehnte sichere Millionengewinne einfahren, inklusive der jährlichen "unvermeidlichen" Bierpreiserhöhung, wahrscheinlich nicht schlecht.

    "Die Entscheidung ist nach Einschätzung des Senats juristisch hochkomplex."
    Das zeigt, dass der Kläger erst mal jedes Recht und gute Gründe hatte, diese Sache mal juristisch überprüfen zu lassen. Es scheint, dass die zu klärenden juristischen Fragen, die dafür oder dagegen sprechen nicht allzu offensichtlich und simpel sind.

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