Gericht lehnt seinen Eilantrag zur Zeltvergabe ab: So reagiert Wiesn-Wirt Egger
Die Zelte für das Münchner Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für den Eilantrag eines Münchner Wirtes, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten, eine aufschiebende Wirkung über Freitag hinaus abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.
"Eine sehr gute Nachricht für München. Die Wiesn 2026 kann wie gewohnt stattfinden! ", sagt Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Christian Scharpf (SPD). Er sei froh, dass das Bayerische Oberste Landesgericht der Argumentation der Stadt München gefolgt ist und das Zuschlagsverbot gegen das Paulaner und das Schottenhamel-Festzelt nicht aufrechterhalten hat. "Damit steht dem rechtzeitigen Wiesnaufbau nunmehr nichts mehr im Wege und ich freue mich unbandig, dass es jetzt dann ab 29. Juni wie geplant mit dem Aufbau losgehen kann", so Scharpf weiter.
OB Krause erleichtert über Entscheidung
Auch Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) ist erleichtert und sagt: "Das Oktoberfest bleibt ein Münchner und bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger, weltweit einzigartiger Tradition. Genau dieser unnachahmliche Charakter wird durch die Entscheidung gestärkt." Die Wiesn lebe von ihrer Unverwechselbarkeit als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit einer über Generationen gewachsenen Festkultur. "Diese Werte zu bewahren, ist entscheidend für ihre internationale Strahlkraft und ihre Beliebtheit bei den Münchnerinnen und Münchnern."
Geklagt hatte der Wirt des Münchner Stubn-Zeltes Alexander Egger im Namen der WE Gutshof GmbH. Er lässt durch seinen Anwalt mitteilen: Ziel sei nicht gewesen, das Oktoberfest 2026 zu verhindern, den Aufbau von Festzelten zu blockieren oder einzelne Festwirte persönlich anzugreifen. Gegenstand des Verfahrens sei allein die grundsätzliche Frage, nach welchen rechtlichen Maßstäben die begehrten Standplätze für große Festzelte vergeben werden müssen.
Egger akzeptiert Entscheidung, an seinem Anliegen ändert sich nichts
Egger sagt: "Wir akzeptieren, dass die gebotene Veränderung für das Oktoberfest 2026 aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar ist. Damit besteht nun Planungssicherheit für die diesjährige Wiesn. " An seinem eigentlichen Anliegen habe sich jedoch nichts geändert: "Wir möchten eine gerichtliche Klärung, damit die begehrten Festzeltplätze künftig unter Wahrung der traditionellen Aspekte in einem transparenten, objektiv nachvollziehbaren und chancengleichen Verfahren vergeben werden", so Egger weiter.
Seine Anwälte betonen: Das Bayerische Oberste Landesgericht habe die Verlängerung des Zuschlagsverbots nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten der Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung beruhe vielmehr allein auf der inzwischen weit fortgeschrittenen Zeit. Nach Auffassung des Gerichts könnte vor Beginn des Oktoberfestes 2026 kein neues ordnungsgemäßes Vergabeverfahren mehr durchgeführt werden.
Beschwerde soll fortgeführt werden
Die Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht werde fortgeführt, betonen Eggers Anwälte. Im Mittelpunkt stehe nun die Klärung, ob die Vergabe der Standplätze für die großen Zelte auf dem Oktoberfest grundsätzlich nach den Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts zu erfolgen hat.
OB Krause blickt zuversichtlich auf das weitere Verfahren: "Der weiteren juristischen Klärung in der Hauptsache sehen wir gelassen entgegen, nachdem bereits die Vergabekammer in erster Instanz das Zulassungsverfahren der Landeshauptstadt München für die großen Festzelte bestätigt hat."
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