Gericht: Freigestellte LMU-Mitarbeiterin muss Corona-Wut-Video löschen

Die LMU-Mitarbeiterin, die wegen eines Corona-Videos aus der Leichenhalle freigestellt wurde, muss besagtes Video löschen. Das ergab ein Vergleich vor Gericht.
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Die Pathologie-Mitarbeiterin wurde wegen ihres Videos aus der Leichenhalle freigestellt.
Die Pathologie-Mitarbeiterin wurde wegen ihres Videos aus der Leichenhalle freigestellt. © Matthias Balk/dpa

München - Zwischen der freigestellten Leichen-Präparatorin sowie der Leitung der LMU gab es einen gerichtlichen Vergleich – das berichtet die "Bild".

Demnach muss die 27-Jährige ihr Wut-Video aus der Leichenhalle löschen. Zuvor hatte die LMU einen entsprechenden Eilantrag ans Münchner Arbeitsgericht gestellt. Die Richterin betonte, dass die junge Frau in einem öffentlichen Video durchaus ihre Meinung sagen dürfe, jedoch nicht an ihrem Arbeitsplatz.

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Dem Bericht zufolge war die Mitarbeiterin mit dem Löschen des Videos einverstanden. "So etwas würde ich nicht mehr machen", wird sie zitiert.

Mitarbeiterin möchte gerichtlich gegen Kündigung vorgehen

Nach dem Veröffentlichen des Videos hatte sich die LMU schnell von den getätigten Aussagen distanziert. Zudem teilte die Universität mit, dass die 27-Jährige freigestellt worden sei, zudem stehe eine Kündigung bevor. Gegen diese möchte die Pathologie-Mitarbeiterin laut "Bild" nun vorgehen. Der Prozess startet wahrscheinlich Anfang des kommenden Jahres vor dem Arbeitsgericht.

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4 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 12.12.2021 14:26 Uhr / Bewertung:

    Warum schreibt die AZ nichts darüber, dass das Video aus der Leichenhalle kein spontaner Ausrutscher war sondern die Dame in weiteren Videos sowie Veröffentlichungen ihre Theorien verbreitet, zur Zusammenarbeit von diversen Querdenkergruppierungen, der Partei "dieBasis" und ihrer "Paragraph 53" Gruppierung aufruft?

    Daraus geht auch hervor, dass die Provokationen mit dem Video aus der Leichenhalle kein spontaner Wutanfall sondern geplant und das Risiko von Konsequenzen einkalkuliert war. Die Konsequenzen hat sie wohl nicht in dem Ausmaß erwartet, wie sie jetzt erfolgt sind.

  • marshal am 10.12.2021 10:34 Uhr / Bewertung:

    Nun ja, auf dem Zweitaccount ihrer "Bewegung" ist das Video immer noch online. Der Link von ihrer Insta-Bio auf diesen Account hat sie gelöscht. Wenn ich mir dann die Posts (auch Dritter) dort anschaue, wird's schwurbelig (einige sind mittlerweile wieder gelöscht). Naja, ein Arbeitsrechtler auf Bild räumt ihr wenig Chancen ein. Das sie die sich wehrt ist aber nachvollziehbar. Schließlich gibt es in Bayern außerhalb der Unikliniken kaum Jobs für sie.

  • zOTTEL am 10.12.2021 02:22 Uhr / Bewertung:

    Ich dachte die Gerichte wären verstopft...
    Das ging aber schnell.

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