Nach Corona-Wut-Video: LMU Klinikum schmeißt Pathologie-Mitarbeiterin raus
München - "Ich bin gerade heftig angepisst": So startet eine junge Frau, die in der Pathologie des LMU Klinikums arbeitete, ein rund viereinhalbminütiges Video auf Instagram.
Der Grund für ihre Wut: Sie habe in der Arbeit von einer Sonderregelung eines "Ministeriums" erfahren, welche Krankenhäuser und Universitäten betreffen soll. Demnach müssten ungeimpfte Mitarbeiter künftig einen PCR-Test vorweisen – die Kosten müssten selbst getragen werden. Auf welche Verordnung genau sie sich dabei bezieht, bleibt unklar.
Pathologie-Mitarbeiterin spricht von "Diskriminierung" und "Volksverhetzung"
Für die junge Frau unverständlich: Auch deshalb habe sie laut eigener Aussage eine Bewegung gestartet. Der Name: Paragraph 32. Im Strafgesetzbesuch steht dieser für Notwehr. Für sie sei die Regelung "ein Druck, ein Zwang, eine Volksverhetzung, eine Diskriminierung".
"Wir haben den Notstand in Deutschland nicht wegen Corona, sondern wegen des Fachkräftemangels", führt die Mitarbeiterin, übrigens ohne Maske, weiter aus und prophezeit massenhafte Kündigungen von ungeimpften Klinik-Mitarbeitern, die sich diese PCR-Tests nicht leisten können oder wollen.
Zuspruch für ihre Thesen gibt es auf ihrem Instagram-Kanal zuhauf. Doch das soziale Netzwerk reagiert bereits auf die Aussagen, die die Frau unter Gebrauch verschiedener Kraftausdrücke in der Leichenhalle tätigt, wie ein weiterer Beitrag zeigt. "Leider hat Instagram begonnen unsere Beiträge zu löschen", heißt es dort.
LMU Klinikum: Hausverbot und Freistellung für Mitarbeiterin
Mehrere Twitter-Nutzer machten kurz nach Veröffentlichung des Videos das LMU Klinikum auf die Mitarbeiterin aufmerksam. Die Reaktion folgte prompt: "Die LMU distanziert sich aufs Schärfste von dem Inhalt des Videos einer Pathologie-Mitarbeiterin", heißt es auf dem Account des Klinikums. "Gegen sie wurde bereits ein Hausverbot ausgesprochen, und sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihren Dienstaufgaben freigestellt. Eine fristlose Kündigung wird auf den Weg gebracht."
Auch, weil "das Drehen und Posten von Videomaterialien in den Räumlichkeiten der LMU für Privatzwecke und ohne Genehmigung unzulässig ist", heißt es in einer Mitteilung.
Die LMU appelliert an die "Umsicht und Rücksicht aller" bei der Aufgabe, kranken Menschen zu helfen und das am Limit arbeitende Klinikpersonal zu entlasten. Solche Videos würden dazu nicht beitragen.
Auf Twitter gibt es dafür viel Lob und Anerkennung: "Meinen ausdrücklichen Dank und Respekt für diese schnelle Reaktion", heißt es beispielsweise. Oder auch: "So, und nicht anders. Vielen Dank für das klare Statement, liebe Kolleg*innen."
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Heidi aus Fürth am 03.12.2021 15:14 Uhr / Bewertung:
Wo bleibt unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung? Die Mitarbeiterin hat weder ihren Namen noch ihren Arbeitgeber genannt. Der Beitrag könnte in jedem Klinikum gedreht worden sein. Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit? Außerdem ist die Kündigung vermutlich gar nicht rechtens, weil erst eine Abmahnung erfolgen müsste. Die Menschen in unserem Land merken gar nicht unsere derzeitige Entwicklung zu einem Polizeistaat. Das macht mir große Sorgen. Zudem ist wohl der Personalnotstand in den Kliniken nur herbeigeredet, sonst würde man eine Fachkraft nicht so schnell feuern, wegen dieser Lappalie.
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Polizeistaat? Was hat das mit der fristlosen Kündigung einer Klinikmitarbeiterin zu tun. Und wenn die Dame mit dem Rausschmiß nicht einverstanden ist, kann sie ja vors Arbeitsgericht gehen. Ihre Sorgen sind also völlig unberechtigt!
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köterhalsband am 03.12.2021 10:15 Uhr / Bewertung:
Keine Klinik kann es sich leisten, mehr als ein Minimum an Intensivbetten leer zu haben. Die Kosten sind auch ohne Belegung durch einen Patienten extrem hoch (über 1000 Euro pro Tag!).
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