Falsche Porno-Castings: Betrüger muss ins Gefängnis
München - Das Landgericht München hat einen 40-jährigen Mann mit Wohnsitz im Landkreis München am 15. Dezember wegen mehrfachen Betrugs und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Der Mann griff bei seinem Betrug zu seiner besonders unverschämten Masche: Wie die Polizei berichtet, suchte er zwischen dem 1. Februar 2018 und dem 22. März 2018 nach Frauen, die in einem neuen Rotlicht-Club für ihn arbeiten sollten. Allerdings gab es dieses Etablissement gar nicht, der Mann hatte die Geschichte frei erfunden.
Falsche Versprechen: Porno-Bilder und -Videos für Bargeld
Einige Frauen glaubten ihm aber – mit insgesamt acht von ihnen (zwischen 22 und 38 Jahre alt) vereinbarte er Treffen in seiner Wohnung. Um mehr Vertrauen bei den gutgläubigen Frauen aufzubauen, gab er vor, mit einer Frau zusammenzuarbeiten, die jedoch ausschließlich schriftlich mit den Bewerberinnen kommunizieren würde. Auch das war eine Lüge: Es gab keine Kollegin, in Wahrheit tätigte der 40-Jährigen jeglichen Schriftverkehr selbst.
Im Rahmen des jeweiligen Castings machte der Mann Fotos von den Frauen, laut Polizei zum Teil auch Nacktbilder und Aufnahmen in Dessous. Dies tat er unter dem Vorwand, dass die Bilder für die "Sitte" benötigt würden. Zudem "kam es auch zu vermeintlich ungewollten sexuell motivierten Berührungen gegenüber den Frauen", teilt die Polizei mit.
Der Mann log und betrog weiter: Er versprach den Frauen einen hohen Bargeldbetrag, wenn sie pornografische Bilder und Videos von sich machen lassen würden. Drei der Frauen ließen sich darauf ein, Geld bekamen sie allerdings dafür nicht. Daraufhin erstatteten einige Frauen Strafanzeige.
Auch die Frauen logen teilweise
Aber es waren auch einige der Frauen, die sich nicht immer an die Wahrheit hielten: Eines der Opfer, eine 25-Jährige, gab gegenüber der Polizei an, dass sie mit den Aufnahmen zum Sex mit dem 40-Jährigen gezwungen worden sei. Erst in der Gerichtsverhandlung räumte die 25-Jährige dann ein, dass der Geschlechtsverkehr nicht erzwungen war. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Dieses Ermittlungsverfahren läuft aktuell noch.
Eine der Frauen forderte die anderen dazu auf, auch anzugeben vergewaltigt worden zu sein. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen der falschen Verdächtigung eingeleitet. Dieses läuft ebenfalls noch.
Das Urteil gegen den 40-Jährigen ist rechtkräftig.
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