Münchner betreibt mit geklauten Fotos Fake-Profile auf Pornoseiten
München - Liebe Sabine, bist du das echt, halbnackt auf der Sex-Seite poppen.de? So ähnlich könnte es sich angehört haben, als eine Münchnerin (Name von der Redaktion geändert) den Hinweis aus dem Bekanntenkreis bekam. Schon 2017 war das.
Die Münchnerin, etwa 40 Jahre alt, überprüfte das sofort. Tatsächlich: Irgendjemand hatte ihren Namen geklaut, Bilder von nackten Frauen kopiert, die ihr sehr ähnlich sahen und unter ihrem Namen Accounts auf Sexseiten wie poppen.de, sklavenzentrale.de und auch im Joy-Club erstellt. Die Frau ging damals auf direktem Weg zur Polizei und erstattete Anzeige. Doch wer war der- oder diejenige, die das tat? Und warum?
Münchner klaut Bilder für Fake-Accounts auf Pornoseiten
Die Polizei ermittelte seither, suchte den Urheber der Fake-Accounts. Und nun, Jahre später, gelang es ihr. „IT-Spuren sind flüchtig, da muss man direkt ermitteln“, sagt der leitende Kommissar bei der Polizei. Man müsse schnell sein, sonst verwischten sie. Im Januar 2021 hatte die Polizei dann einen Durchsuchungsbeschluss beim Tatverdächtigen, einem 44-jährigen IT-Fachmann. Seine Computer und Festplatten wurden beschlagnahmt und durchforstet. Und es stellte sich heraus: Die Urheberin der Anzeige war nicht die einzige, deren Identität er gestohlen hatte.
Mindestens vier weitere Frauen sind bundesweit betroffen. Alle haben einen Bezug nach München, wurden bereits kontaktiert und informiert. Alle sind aus dem erweiterten Bekanntenkreis des tatverdächtigen IT-Fachmanns. Die Polizei geht sogar von noch mehr Opfern aus. Die Social-Media-Kanäle, Bilder sowie Namen und Wohnorte, dienten offensichtlich als Informationsquelle für die Fake-Accounts.
Bei der Durchsuchung fand die Polizei auch ein Motiv für den Datenklau: Der IT-Fachmann nutzte die Accounts, in denen er sich ja als Frau ausgab, um Sexfantasien mit Männern auszutauschen. Offensichtlich erregte ihn das. Über diverse Chatfunktionen kommunizierte er mit Nutzern, die sich auf den einschlägigen Seiten ebenfalls registriert hatten.
Welche Strafe den Oberföhringer erwartet, ist laut Polizei unklar. Es ist auch für die Beamten ein seltsamer Einzelfall. Grundlage für eine Bestrafung wird wohl §238 im Strafgesetzbuch sein: Nachstellung und Verbreitung pornografischer Inhalte.