Blutige Messerattacke in Münchner U-Bahn: Täter vor Gericht

Ein 58-Jähriger wird am Arm verletzt. Der seelisch kranke Täter soll in einer Psychiatrie untergebracht werden.
John Schneider
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In einer Münchner U-Bahn griff ein Mann einen Fahrgast mit einem Messer an. (Symbolbild)
In einer Münchner U-Bahn griff ein Mann einen Fahrgast mit einem Messer an. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

München - Paul T. (58, Name geändert) war am 3. März des vergangenen Jahres mit seinem Hund in der U6 in Richtung Münchner Freiheit unterwegs. Ein Mann ging an den beiden vorbei und trat Paul T. auf den Fuß. "Obwohl da genug Platz war", wunderte sich Paul T. damals.

Der Mann (49) blieb an der Tür der U-Bahn stehen, machte aber weiter keine Anstalten, sich zu entschuldigen, berichtet Paul T. beim Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht. Stattdessen ging der 49-Jährige auf die Knie und packte den Hund am Nacken.

Messerangriff in U-Bahn: "Ich stech dich ab"

Paul T. bat ihn, das seinzulassen, doch der Mann ließ nicht locker. Auch nicht, als ihn der Hundehalter am Arm packte. "Wie ein Schraubstock" habe der Angreifer den Hund gehalten. Der blieb aber brav liegen.

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Plötzlich rief der 49-Jährige "Ich stech dich ab", griff nach einem Schweizer Taschenmesser und stach damit zu. Er traf Paul T. am linken Oberarm. "Den Schmerz vergisst man nicht", sagt das Opfer gestern. Er habe Todesangst gehabt, die aber auch Kräfte frei gemacht habe. Er habe den Messerstecher weggedrängt.

Ein Zeuge kam hinzu und hielt den Beschuldigten von hinten fest. Und obwohl der 49-Jährige körperlich stärker war, ließ er es geschehen, wehrte sich nicht gegen den Griff. Auch das Messer ließ er zu Boden fallen.

Täter soll nach Messerangriff in Psychiatrie untergebracht werden

Paul T. kam mit einer Schnittverletzung ins Krankenhaus, konnte aber noch am gleichen Tag wieder entlassen werden. Zwei Wochen habe er noch mit den Schmerzen zu kämpfen gehabt, psychisch habe er sich bald erholt.

Sein Peiniger leidet an einer Psychose und soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Begründung: "Er stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar."

 

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